{"Signatur": "SG_VWEK_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-11-26", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VWEK_001_IV-2020-125_2020-11-26.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9899&type=1563347022&cHash=b806fcf5acd243f252eb12df1ba6b4b7", "Checksum": "0ee62366ed56f021d08a79ad36791f31"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["IV-2020/125"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 26.11.2020 IV-2020/125"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 26.11.2020 IV-2020/125"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission 26.11.2020 IV-2020/125"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verkehr"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 5 Abs. 3, Art. 9 BV (SR 101), Art. 15a Abs. 4, Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG (SR 741.01). Nach einem ersten Warnungsentzug wurde der F\u00fchrerausweis auf Probe f\u00fcr einen Monat entzogen und die Probezeit als zwingende gesetzliche Folge um ein Jahr verl\u00e4ngert. Nach dem Vollzug des Warnungsentzugs erhielt der Rekurrent jedoch keinen neuen F\u00fchrerausweis auf Probe mit der verl\u00e4ngerten Probezeit, sondern den alten F\u00fchrerausweis auf Probe mit der alten Probezeit zur\u00fcck. Nach Ablauf der alten Probezeit stellte ihm das Strassenverkehrsamt den definitiven F\u00fchrerausweis zu. Knapp zwei Monate sp\u00e4ter \u00fcberschritt er mit einem Motorrad die zul\u00e4ssige H\u00f6chstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h um 26 km/h. Das Strassenverkehrsamt annullierte daraufhin den F\u00fchrerausweis auf Probe. Der Rekurrent berief sich auf den Vertrauensschutz, weil er mangels juristischer Kenntnisse nicht habe erkennen k\u00f6nnen, dass der Verwaltung ein Fehler unterlaufen sei. Massgebend ist, was im Rechtsspruch einer Verf\u00fcgung steht. Hinzu kommt, dass f\u00fcr den Rekurrenten leicht erkennbar war, dass der Vorinstanz ein Fehler unterlaufen war. Aufgrund des widerspr\u00fcchlichen Verhaltens des Strassenverkehrsamts (Verl\u00e4ngerung der Probezeit in der Verf\u00fcgung und keine Verl\u00e4ngerung der Probezeit auf dem F\u00fchrerausweis auf Probe) w\u00e4re er gehalten gewesen, bei der Beh\u00f6rde nachzufragen. Indem er dies nicht getan hat, konnte er nicht in guten Treuen davon ausgehen, dass nach wie vor die alte Probezeit gelte. Best\u00e4tigung der Annullierung des F\u00fchrerausweises auf Probe (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 26. November 2020, IV-2020/125)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 01:16:54", "Checksum": "cdde368836f99a3a76ea19c91c237b41"}