{"Signatur": "SG_VWEK_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2021-01-28", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VWEK_001_IV-2020-149_2021-01-28.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=9975&type=1563347022&cHash=539b5f957442009f66b07e814c9442ab", "Checksum": "29cce4fcf884af3a86bc8bfa568dd338"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["IV-2020/149"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 28.01.2021 IV-2020/149"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 28.01.2021 IV-2020/149"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission 28.01.2021 IV-2020/149"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verkehr"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 14 Abs. 1 und 2, Art. 15d Abs. 1, Art. 16 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 7 Abs. 1 VZV (SR 741.51), Art. 12a, Art. 15 Abs. 1, Art. 16 Abs. 1 und 2 SKV (SR 741.013), Art. 26 VKSV-ASTRA (SR 741.013.1). Die Rekurrentin erlitt w\u00e4hrend einer Fahrt im Innerortsbereich einen Schw\u00e4cheanfall, verlor kurzzeitig das Bewusstsein und prallte in ein Fahrzeug vor ihr. Nach dem Aufprall war sie sofort wieder bei vollem Bewusstsein. Ein Polizist stufte sie in allen Bereichen als normal und unauff\u00e4llig ein, sprach ihr aber trotzdem die Fahrf\u00e4higkeit ab. Ein Arzt im Kantonsspital stellte ebenfalls nichts Auff\u00e4lliges fest und die Auswertung der Blut- und Urinprobe ergab keine Hinweise auf eine Fahrunf\u00e4higkeit. Die Rekurrentin hatte sich wenige Tage vor dem Unfall zwei Z\u00e4hne ziehen lassen. Nach der Entfernung der Z\u00e4hne hatte sie Schmerzen, konnte deswegen nicht richtig essen und schlafen. Vor dem Unfall war sie beim Zahnarzt, um die F\u00e4den ziehen zu lassen. Vor der R\u00fcckfahrt zu ihrem Wohnort nahm sie eine Tablette gegen die Schmerzen ein, die zweite an diesem Tag. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung sind nicht erf\u00fcllt. Namentlich ist die Rekurrentin nicht mehr als jede andere Person der Gefahr ausgesetzt, sich k\u00fcnftig in einem Zustand ans Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, der ein sicheres F\u00fchren eines Fahrzeugs nicht gew\u00e4hrleistet (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. Januar 2021, IV-2020/149)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 01:08:14", "Checksum": "b9847b14d069b4f372298599f097e7d4"}