{"Signatur": "SG_VWEK_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-12-12", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VWEK_001_IV-2022-118_2022-12-12.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11351&type=1563347022&cHash=c2c09445d5bb564c4da6c92ce992d800", "Checksum": "a164134f5b88de3a38bd29f8c4f7e05c"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["IV-2022/118"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 12.12.2022 IV-2022/118"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 12.12.2022 IV-2022/118"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission 12.12.2022 IV-2022/118"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verkehr"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 16 Abs. 3 und Art. 16c Abs. 2 lit. s SVG sowie Art. 17 f. StGB (Warnungsentzug).\r\nObwohl der F\u00fchrerausweisentzug wegen einer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften eine gewisse Straf\u00e4hnlichkeit aufweist, handelt es sich bei dieser Sanktion um eine im Verwaltungsverfahren ausgesprochene Massnahme, welche prim\u00e4r die Erziehung des Fehlbaren und nicht dessen Bestrafung bezweckt. Es ist daher nicht so, dass der Betroffene, der f\u00fcr ein Verkehrsdelikt strafrechtlich belangt worden ist, mit dem F\u00fchrerausentzug ein zweites Mal f\u00fcr dasselbe Verhalten bestraft wird (E. 2).\r\nDer mit der Krankheit des Sohnes einhergehende versp\u00e4tete Arbeitsbeginn vermag keinen Notstand zu begr\u00fcnden (E. 3).\r\nDie Vorinstanz hat die Dauer der Massnahme auf drei Monate festgesetzt. Dies entspricht der Mindestentzugsdauer. Da das Gesetz eine Unterschreitung dieser Mindestentzugsdauer ausschliesst, k\u00f6nnen massnahmemindernde Umst\u00e4nde, wie insbesondere die berufliche Angewiesenheit der Betroffenen auf den F\u00fchrerausweis oder ein ungetr\u00fcbter automobilistischer Leumund eine Unterschreitung der Mindestentzugsdauer nicht rechtfertigen. Angesichts der zwingenden Natur der gesetzlichen Mindestentzugsdauer verbleibt der rechtsanwendenden Beh\u00f6rde kein Ermessensspielraum (E. 4). (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 12. Dezember 2022, IV-2022/118). Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben (Verfahren B 2023/1)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:18:23", "Checksum": "3eabcff9f03f920fc962d0da9e41f6ff"}