{"Signatur": "SG_VWEK_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2024-11-14", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VWEK_001_IV-2024-82_2024-11-14.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=13165&type=1563347022&cHash=3139a57a6560882bc3e5252e259b8d8a", "Checksum": "2222514b31f7edbe01b7db8a06912c78"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["IV-2024/82"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 14.11.2024 IV-2024/82"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 14.11.2024 IV-2024/82"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission 14.11.2024 IV-2024/82"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verkehr"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sicherungsentzug nach nicht erfolgter Fahreignungsabkl\u00e4rung; Art. 15d und Art. 16d SVG. \r\nVorliegend fehlt ein verkehrsmedizinisches Gutachten allein deshalb, weil der Rekurrent seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist. Daraus k\u00f6nnen negative Schl\u00fcsse auf die Fahreignung des Rekurrenten gezogen werden. Die selbstverschuldete Beweislosigkeit wirkt sich zu seinen Ungunsten aus. Zu ber\u00fccksichtigten ist zudem, dass aufgrund der Verweigerungshaltung des Re-kurrenten vor Ort keine Untersuchung der Fahrf\u00e4higkeit durchgef\u00fchrt und demnach eine allenfalls vorliegende Fahrunf\u00e4higkeit nicht nachgewiesen werden konnte. Im Sinne der Rechtsgleichheit gilt es jedoch zu verhindern, dass der korrekt sich einer Blutprobe oder anderen Untersuchung unter-ziehende Fahrer schlechter wegkommt als derjenige, der sich ihr entzieht oder sie sonst wie vereitelt. In solchen F\u00e4llen ist auf die im Polizeirapport festgehaltenen Wahrnehmungen der Polizei ab-zustellen, denn ein strikter Beweis ist im Verfahren auf \u00dcberpr\u00fcfung der Fahreignung nicht erforderlich. Der Polizeirapport stellt dabei ein zul\u00e4ssiges Beweismittel dar (Verwaltungsrekurskommissi-on, Abteilung IV, 14. November 2024, IV-2024/82)"}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 04:10:28", "Checksum": "8dd022113ec3bf001c236e57a0bab331"}