{"Signatur": "SG_VWEK_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-01-10", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VWEK_001_V-2016-250_2018-01-10.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=2768&type=1563347022&cHash=4d378c6e7829f28287bd70b151b1c456", "Checksum": "dff96266ecf2f5ac727d29923ec9e3a5"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["V-2016/250"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 10.01.2018 V-2016/250"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 10.01.2018 V-2016/250"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission 10.01.2018 V-2016/250"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kindes- und Erwachsenenschutz"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art.\u00a0314 Abs.\u00a01 in Verbindung mit Art.\u00a0446 Abs.\u00a01 und\u00a02 ZGB (SR\u00a0210). Die Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde darf ein von ihr angeordnetes Gutachten einer sachverst\u00e4ndigen Person nur beachten, wenn es schl\u00fcssig ist. Sie hat zu pr\u00fcfen, ob sich aufgrund der \u00fcbrigen Beweismittel und der Vorbringen der Parteien ernsthafte Einw\u00e4nde gegen die Schl\u00fcssigkeit der gutachterlichen Darlegungen aufdr\u00e4ngen. Erscheint ihr die Schl\u00fcssigkeit eines Gutachtens in wesentlichen Punkten zweifelhaft, hat sie n\u00f6tigenfalls erg\u00e4nzende Beweise zur Kl\u00e4rung dieser Zweifel zu erheben. Dazu ist sie namentlich dann verpflichtet, wenn gewichtige, zuverl\u00e4ssig begr\u00fcndete Tatsachen oder Indizien die \u00dcberzeugungskraft des Gutachtens ernstlich ersch\u00fcttern. F\u00fcr den Beweiswert eines Gutachtens zur Beurteilung von Kinderbelangen ist entscheidend, ob das Gutachten f\u00fcr die streitigen Belange umfassend ist, auf allseitigen Untersuchungen beruht, in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) abgegeben wurde, in der Darlegung der Zusammenh\u00e4nge und in der Beurteilung der Situation einleuchtet und ob die Schlussfolgerungen des Experten begr\u00fcndet sind (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 10.\u00a0Januar 2018, V-2016/250)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:36:23", "Checksum": "992db03a614574142c8ab8eb9ba28d68"}