{"Signatur": "SG_VWEK_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2023-12-19", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VWEK_001_V-2023-70_2023-12-19.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12292&type=1563347022&cHash=34eaddf0b346c3ac012913fb88d7a226", "Checksum": "3eb67d4bd144bf4893077f034f94717f"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["V-2023/70"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 19.12.2023 V-2023/70"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 19.12.2023 V-2023/70"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission 19.12.2023 V-2023/70"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsrekurskommission "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kindes- und Erwachsenenschutz"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung im Verfahren vor der KESB?\r\n\r\nEs besteht grunds\u00e4tzlich kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung f\u00fcr noch nicht ein-geleitete, zuk\u00fcnftige Verfahren. Vorliegend beschl\u00e4gt das Hauptverfahren vor der KESB im jetzigen Zeitpunkt haupts\u00e4chlich die Umplatzierung der Kinder in eine andere Institution oder Pflegefamilie. Es geht lediglich darum, dass die Beschwerdef\u00fchrerin zu den angebotenen Umplatzierungsm\u00f6glichkeiten Stellung nehmen kann. Bei der Frage, wo die Kinder am besten aufgehoben sein k\u00f6nnten, handelt es sich um eine Frage, die eine Mutter selber und ohne rechtsanwaltlichen Beistand beantworten kann. Das Verfahren wird sodann von der Offizialmaxime beherrscht, sodass an die Voraussetzungen einen strengen Massstab anzulegen ist. Hinzu kommt, dass \u2013 auch wenn nicht von der Hand zu weisen ist, dass eine einvernehmliche L\u00f6sung im Sinne aller Beteiligten w\u00fcnschenswert w\u00e4re \u2013 es nicht Aufgabe des Staates ist, der Beschwerdef\u00fchrerin die unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung zur Beruhigung der Situation bzw. ihrer Person zu gew\u00e4hren und es ist nicht Aufgabe einer unentgeltlich bestellten Rechtsvertreterin als Mediatorin vermittelnd aufzutreten (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 19. Dezember 2023, V-2023/70)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 22:34:54", "Checksum": "e55a85e61ffbcc22a16aac720764ce27"}