SOG 1992 Nr. 17
Art. 72 Ziff. 2 StGB; § 191 und § 196 Abs. 2 StPO. Lauf der Verfolgungsverjährung während des Kassationsbeschwerdeverfahrens.
- Das verurteilende Erkanntnis des Amtsgerichtspräsidenten beendet mit seiner Ausfällung die Verfolgungsverjährung. Wird es kassiert, ruht die Verfolgungsverjährung während des Kassationsbeschwerdeverfahrens und läuft danach weiter.
- Wird Kassationsbeschwerde gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichtspräsidenten erhoben, läuft die Verfolgungsverjährung weiter.
Obergericht Strafkammer, Urteil vom 9. Oktober 1992