Obergericht
Zivilkammer
Berichtigung vom 23. Januar 2024 des Urteils vom 15. Januar 2024 (betreffend Besetzung des Gerichts; Berichtigung hervorgehoben)
Es wirken mit:
Oberrichter Frey
Oberrichter Flückiger (anstelle von Oberrichterin Kofmel)
Gerichtsschreiberin Hasler
In Sachen
A.___ AG, vertreten durch René Hirsiger,
Berufungsklägerin
gegen
B.___, vertreten durch Mario Schenkel,
Berufungsbeklagter
betreffend Forderung aus Arbeitsvertrag
zieht die Zivilkammer des Obergerichts in Erwägung:
Am 15. Januar 2024 wurde der Entscheid in obengenannter Angelegenheit gefällt. Die ordentliche Besetzung der Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Solothurn setzt sich aus der Präsidentin Barbara Hunkeler, Oberrichter Beat Frey und Oberrichterin Barbara Kofmel zusammen. Im vorliegenden Verfahren und Urteil hat anstelle von Oberrichterin Barbara Kofmel Oberrichter Thomas Flückiger mitgewirkt. Diese Anpassung ist eine Abweichung der Norm, die im Urteil vom 15. Januar 2024 zwar handschriftlich, aber nicht elektronisch im Word-Dokument angepasst wurde. Auf dem Ausdruck des Urteils vom 15. Januar 2024 erscheint deshalb fälschlicherweise Oberrichterin Barbara Kofmel anstelle von Oberrichter Thomas Flückiger. Das vorliegende Dokument stellt eine (in Bezug auf die Besetzung des Gerichts) Berichtigung dar. In Bezug auf die Anfechtung des Entscheids an sich ist die Fristauslösung des Entscheides vom 15. Januar 2024 massgebend.
Im Namen der Zivilkammer des Obergerichts
Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin
Hunkeler Hasler