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Kantonsgericht Schwyz
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\n Urteil vom 8. November 2023
\n ZK1 2023 8
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Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,
Kantonsrichter Pius Schuler, Jörg Meister,
Josef Reichlin und Jeannette Soro,
Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
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In Sachen
STWEG A.________,
Klägerin und Berufungsführerin,
vertreten durch Rechtsanwalt B.________,
 
gegen
 
C.________ AG,
Beklagte und Berufungsgegnerin,
vertreten durch Rechtsanwalt D.________,
 
 
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betreffend
Schadenersatz
\n (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 20. Dezember 2022, ZGO 2020 1);-
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\n hat die 1. Zivilkammer,
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\n nachdem sich ergeben:
\n A. Am 19. Januar 2004 zerstörte ein Brand die Restaurants „E.________“ und „F.________“ sowie das Hotel „G.________“ in der kantonal geschützten Häuserzeile „H.________“ in Brunnen. Der Gemeinderat Ingenbohl bewilligte der C.________ AG den sechsstöckigen Neu- und Wiederaufbau inklusive eines pfahlfundierten Untergeschosses (KB 3). Der Bewilligung lag unter anderem das geologische Gutachten der I.________ GmbH vom 14. September 2004 zugrunde (ebd. S. 3 lit. E/c), wonach bei der Herstellung eines Tiefgeschosses in jedem Fall mit Schäden am flach fundierten Hotel „J.________“ zu rechnen sei (KB 6 S. 6 und 8). Während der Bauarbeiten im Winter/Frühjahr 2006 wurden am Hotel „J.________“ der Stockwerkeigentümergemeinschaft STWEG A.________ Schäden festgestellt. Die STWEG teilte am 8. März 2006 der Bauherrschaft mit, nach Aufnahme der Bauarbeiten sei an ihrem Gebäude eine tragende Metallsäule ausgeknickt und an der Nordfassade ein Riss entstanden. Ferner monierte sie die ohne ihre Kenntnis und Zustimmung auf ihrem Grundstück eingebohrten Mikropfähle (KB 8). Entsprechend der gemeinderätlichen Aufforderung vom 19. Mai 2008 (KB 27) liess die STWEG das Tragwerk des Hotels „J.________“ durch die K.________ untersuchen. Die Bauingenieure beurteilten mit Berichten vom 28. November 2008 bzw. 23. Januar 2009 die Statik des „J.________“ (KB 28) und die an der Nordfassade als Unterfangungen eingebrachten Mikropfähle als problematisch (KB 29). Am 2. Februar 2009 beschloss der Gemeinderat verbindliche Sanierungsfristen für das Hotel „J.________“. Zudem bewilligte er für die zur Unterfangung der Nordfassade des „J.________“ verankerten Mikropfähle und Anker nachträglich und ordnete an, dass die STWEG deren Bestand ungeachtet einer zivilrechtlichen Bauberechtigung aufgrund von