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\n \n \n Kantonsgericht Schwyz
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Beschluss vom 18. Mai 2021\n
ZK2 2021 1\n
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\n \n \n Mitwirkend
| \n Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann, Kantonsrichter Dr. Veronika Bürgler Trutmann und Josef Reichlin, Gerichtsschreiberin lic. iur. Cornelia Spörri-Kessler.
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\n \n \n In Sachen
| \n A.________, Gesuchsgegner und Berufungsführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, gegen C.________, Gesuchstellerin und Berufungsgegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________,
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\n \n \n betreffend
| \n Eheschutz (elterliche Obhut, Besuchsrecht, Unterhalt; Anfechtung Eheschutzvereinbarung)
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\n (Berufung gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Schwyz vom 27. November 2020, ZES 2020 521);-
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\n hat die 2. Zivilkammer,
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\n nachdem sich ergeben:
\n A.
Die Parteien heirateten am ________ und sind Eltern der Tochter E.________. Die Gesuchstellerin ist überdies die Mutter von F.________ und des volljährigen Sohnes G.________; der Gesuchsgegner ist ferner der Vater von H.________ (Vi-act. 1 N 1; KG-act. 1 N 10).
\n B.
Mit Eheschutzbegehren vom 9. Oktober 2020 beantragte die Gesuchstellerin beim Einzelrichter am Bezirksgericht Schwyz was folgt (Vi-act. 1 ff.):
\n 1.
Der gemeinsame Haushalt der Parteien sei auf unbestimmte Zeit aufzuheben, rückwirkend ab 1.10.2020.
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\n 2.
Die eheliche Wohnung sei der Gesuchstellerin zu Nutzen und Gebrauch zuzuweisen.
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\n 3.
Das Mobiliar und Inventar der ehelichen Wohnung seien vollumfänglich der Gesuchstellerin zuzuteilen.
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\n 4.
Das gemeinsame Kind E.________ sei der Gesuchstellerin zur alleinigen elterliche [recte: elterlichen] Sorge zuzuteilen.
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Eventualiter das Kind sei unter die gemeinsame elterliche Sorge zu stellen. Die Obhut über E.________ sei weiterhin dem [recte: der] Gesuchstellerin zuzuteilen.
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\n 5.
Dem Gesuchstellerin [recte: Gesuchsgegner] sei jede 4. Woche an einem im voraus [recte: im Voraus] zu bestimmenden Zeitpunkt ein überwachtes Besuchsrecht mit der Tochter auf die Dauer von 3 Stunden unter Beizug einer professionellen Beistandsperson einzuräumen, allenfalls unter Anwesenheit der Kindsmutter.
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\n 5. [recte: 6.]
Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin monatliche, im voraus [recte: im Voraus] zahlbare angemessene Unterhaltsbeiträge für sich und das Kind zu bezahlen.
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\n 5. [recte: 7.]
Zwischen den Parteien sei die Gütertrennung anzuordnen.
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\n 6. [recte: 8.]
Dem Gesuchsgegner sei für die Dauer des Getrenntlebens ein Kontakt- und Rayonverbot gegenüber der Gesuchstellerin aufzuerlegen. Dem Gesuchsgegner sei ferner unter Hinweis auf