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\n \n \n Kantonsgericht Schwyz
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Beschluss vom 8. Juli 2024\n
ZK2 2023 76\n
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\n \n \n Mitwirkend
| \n Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann, Kantonsrichterin Veronika Bürgler Trutmann und Kantonsrichter Pius Kistler, Gerichtsschreiberin Michelle Mettler.
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\n \n \n In Sachen
| \n A.________, Gesuchsgegner und Berufungsführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, gegen C.________, Gesuchstellerin und Berufungsgegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________,
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\n \n \n betreffend
| \n Eheschutz
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\n (Berufung gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 27. Oktober 2023, ZES 2022 446);-
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\n hat die 2. Zivilkammer,
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\n nachdem sich ergeben:
\n A. Die Parteien heirateten am 1. Dezember 1995 in ________. Ihrer Ehe entsprossen die Kinder F.________, G.________ und H.________.
\n Mit Eheschutzbegehren vom 6. September 2022 beantragte die Gesuchstellerin beim Einzelrichter am Bezirksgericht March was folgt (Vi-act. 1):
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\n - [Bewilligung und Vormerknahme des Getrenntlebens seit 1. März 2022.]
\n - [Anordnung der Gütertrennung per 6. September 2022.]
\n - Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin rückwirkend vom 1. März 2022 bis und mit 31. Juli 2022 als Unterhaltsbeitrag monatlich und monatlich im Voraus Fr. 3’172.00 zu bezahlen.
\n - Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin ab 1. August 2022 als Unterhaltsbeitrag monatlich und monatlich im
\n Voraus von Fr. 2’762.00 zu bezahlen. \n - Es sei die eheliche Liegenschaft I.________ der Gesuchstellerin für die weitere Dauer des Getrenntlebens zur alleinigen Benutzung und Kostentragung zuzuweisen und der Gesuchgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin die sich noch in seinem Besitz befindlichen Haus- und Briefkastenschlüssel auszuhändigen.
\n - Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchgegners.
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\n Die Gesuchstellerin reichte am 14. September 2022 den Familienausweis nach (Vi-act. 4).
\n B. Mit Stellungnahme vom 24. Oktober 2022 (Vi-act. 7) stellte der Gesuchgegner folgende Anträge:
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\n - Antrag 1 der Gesuchstellerin sei zu genehmigen.
\n - Antrag 2 der Gesuchstellerin sei zu genehmigen.
\n - Antrag 3 der Gesuchstellerin sei abzuweisen.
\n - Antrag 4 der Gesuchstellerin sei abzuweisen.
\n - Antrag 5 der Gesuchstellerin sei zu genehmigen unter der Bedingung, dass sie
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- Pers. Unterlagen des Gesuchgegners
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- dem Gesuchgegner Kopien der Unterlagen zur Liegenschaft, insbes. Kaufvertrag und Grundbuchauszug, und die Steuerunterlagen herausgibt
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- sich zur Hälfte an der Amortisation mit einem Betrag von Fr. 2’550.00 beteiligt
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- dem Gesuchgegner den von ihr gesperrten Zugang zum Liegenschaftskonto bei der ________ (Bank I) wieder eröffnen lässt.
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\n - Unter praxisgemässen Kosten- und Entschädigungsfolgen.
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\n Der Gesuchsgegner reichte am 9. November 2022 eine Eingabe mit Beilagen nach (Vi-act. 10).
\n C. Die Parteien wurden zur Verhandlung im Sinne von