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Kantonsgericht Schwyz
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\n Beschluss vom 8. Juli 2024
\n ZK2 2023 76
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Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,
Kantonsrichterin Veronika Bürgler Trutmann und Kantonsrichter Pius Kistler,
Gerichtsschreiberin Michelle Mettler.
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In Sachen
A.________,
Gesuchsgegner und Berufungsführer,
vertreten durch Rechtsanwalt B.________,
 
gegen
 
C.________,
Gesuchstellerin und Berufungsgegnerin,
vertreten durch Rechtsanwalt D.________,
 
 
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betreffend
Eheschutz
\n (Berufung gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 27. Oktober 2023, ZES 2022 446);-
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\n hat die 2. Zivilkammer,
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\n nachdem sich ergeben:
\n A. Die Parteien heirateten am 1. Dezember 1995 in ________. Ihrer Ehe entsprossen die Kinder F.________, G.________ und H.________.
\n Mit Eheschutzbegehren vom 6. September 2022 beantragte die Gesuchstellerin beim Einzelrichter am Bezirksgericht March was folgt (Vi-act. 1):
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    \n
  1. [Bewilligung und Vormerknahme des Getrenntlebens seit 1. März 2022.]
  2. \n
  3. [Anordnung der Gütertrennung per 6. September 2022.]
  4. \n
  5. Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin rückwirkend vom 1. März 2022 bis und mit 31. Juli 2022 als Unterhaltsbeitrag monatlich und monatlich im Voraus Fr. 3’172.00 zu bezahlen.
  6. \n
  7. Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin ab 1. August 2022 als Unterhaltsbeitrag monatlich und monatlich im
    \n Voraus von Fr. 2’762.00 zu bezahlen.
  8. \n
  9. Es sei die eheliche Liegenschaft I.________ der Gesuchstellerin für die weitere Dauer des Getrenntlebens zur alleinigen Benutzung und Kostentragung zuzuweisen und der Gesuchgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin die sich noch in seinem Besitz befindlichen Haus- und Briefkastenschlüssel auszuhändigen.
  10. \n
  11. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchgegners.
  12. \n
\n Die Gesuchstellerin reichte am 14. September 2022 den Familienausweis nach (Vi-act. 4).
\n B. Mit Stellungnahme vom 24. Oktober 2022 (Vi-act. 7) stellte der Gesuchgegner folgende Anträge:
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    \n
  1. Antrag 1 der Gesuchstellerin sei zu genehmigen.
  2. \n
  3. Antrag 2 der Gesuchstellerin sei zu genehmigen.
  4. \n
  5. Antrag 3 der Gesuchstellerin sei abzuweisen.
  6. \n
  7. Antrag 4 der Gesuchstellerin sei abzuweisen.
  8. \n
  9. Antrag 5 der Gesuchstellerin sei zu genehmigen unter der Bedingung, dass sie
  10. \n
\n -          Pers. Unterlagen des Gesuchgegners
\n -          dem Gesuchgegner Kopien der Unterlagen zur Liegenschaft, insbes. Kaufvertrag und Grundbuchauszug, und die Steuerunterlagen herausgibt
\n -          sich zur Hälfte an der Amortisation mit einem Betrag von Fr. 2’550.00 beteiligt
\n -          dem Gesuchgegner den von ihr gesperrten Zugang zum Liegenschaftskonto bei der ________ (Bank I) wieder eröffnen lässt.
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  1. Unter praxisgemässen Kosten- und Entschädigungsfolgen.
  2. \n
\n Der Gesuchsgegner reichte am 9. November 2022 eine Eingabe mit Beilagen nach (Vi-act. 10).
\n C. Die Parteien wurden zur Verhandlung im Sinne von