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Kantonsgericht Schwyz
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\n Beschluss vom 18. März 2026
\n ZK2 2025 70
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Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,
Kantonsrichterin Veronika Bürgler Trutmann und Kantonsrichter Pius Kistler,
Gerichtsschreiberin Patrizia Castellazzi.
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In Sachen
A.________,
Gesuchsgegner und Berufungsführer,
vertreten durch Rechtsanwältin B.________,
 
gegen
 
C.________ AG,
Gesuchstellerin und Berufungsgegnerin,
vertreten durch Rechtsanwältin D.________,
 
 
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betreffend
Rückgabe von Unterlagen
\n (Berufung gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 3. November 2025, ZES 2025 871);-
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\n hat die 2. Zivilkammer,
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\n nachdem sich ergeben und in Erwägung:
\n 1. Die Gesuchstellerin reichte mit Eingabe vom 6. Oktober 2025 beim Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe ein Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen ein und stellte folgende Rechtsbegehren (Vi-act. I):
\n 1. Es sei der Gesuchsgegner unter Androhung einer Ordnungsbusse von CHF 1’000.00 für jeden Tag der Nichterfüllung zu verpflichten, alles an die Gesuchstellerin herauszugeben, was er während der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit erstellt bzw. von der Gesuchstellerin oder Dritten auf Rechnung der Gesuchstellerin erhalten hat.
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\n 2. Unter Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Gesuchsgegners.
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\n Der Einzelrichter setzte dem Gesuchsgegner Frist zur Einreichung der Gesuchsant­wort bis zum 27. Oktober 2025 an, unter Androhung, dass das Verfahren im Unterlassungsfall ohne die versäumte Handlung weitergeführt werde (Vi-act. E/2). Der Gesuchsgegner reichte keine Gesuchsant­wort ein. In der Folge verfügte der Einzelrichter (angef. Verfügung):
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  1. Dem Gesuchsgegner wird befohlen, der Gesuchstellerin alle Daten und Dokumente, die er während der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit erstellt bzw. von der Gesuchstellerin oder Dritten auf Rechnung der Gesuchstellerin erhalten hat, sofort herauszugeben.
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  1. Kommt der Gesuchsgegner dem Befehl gemäss Dispositiv-Ziffer 1 nicht nach, wird er gemäss