\n
\n \n \n \n \n \n \n \n
Kantonsgericht Schwyz
1
\n  
\n  
\n  
\n
\n  
\n Beschluss vom 13. März 2026
\n ZK2 2025 71
\n  
\n  
\n \n \n \n \n \n \n \n
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Jonas Rüegg,
Kantonsrichter Veronika Bürgler Trutmann und Pius Kistler,
a.o. Gerichtsschreiber Halil Sütlü.
\n  
\n  
\n  
\n \n \n \n \n \n \n \n
In Sachen
A.________,
Gesuchsgegner und Beschwerdeführer,
vertreten durch Rechtsanwalt B.________,
 
gegen
 
C.________,
Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,
 
 
 
\n  
\n  
\n  
\n \n \n \n \n \n \n \n
betreffend
Kostenbeschwerde
\n (Beschwerde gegen die Verfügung der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz vom 14. November 2025, ZES 2025 452);-
\n  
\n  
\n hat die 2. Zivilkammer,
\n
\n nachdem sich ergeben und in Erwägung:
\n 1. a) Die Gesuchstellerin überbrachte am 11. August 2025 dem Kantonsgericht ein Schreiben mit folgenden Anträgen (Vi-act. 1):
\n Alle Handlungen, die mit dem Verkauf des Familienhauses zusammenhängen, bis zum Abschluss sämtlicher rechtlicher Verfahren im laufenden Fall und zur endgültigen Klärung der Vermögensfragen auszusetzen.
\n  
\n Meinen Ehemann zu verpflichten, die am 18. April 2025 entfernten persönlichen Gegenstände bis 20. August 2025 in das Familienhaus zu bringen.
\n  
\n Das Kantonsgericht überwies das Schreiben am 12. August 2025 zuständigkeitshalber an das Bezirksgericht Schwyz (Vi-act. 0). Die Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz nahm das Schreiben mit Verfügung vom 20. August 2025 als Gesuch um Vollstreckung von Ziff. 2 der Teil-Trennungsvereinbarung vom 9. Dezember 2024 (abgeschlossen im Rahmen des Eheschutzverfahrens ZES 2024 292, genehmigt mit Urteil vom 23. April 2025) anhand. Die Gesuchstellerin verlange sinngemäss, dass ihre persönlichen Gegenstände wieder in die Familienwohnung (D.________ xx [Adresse]) zurückgebracht werden sollen und ihr der Zugang zur Wohnung wieder zu gewähren sei (Vi-act. 2). Der Gesuchgegner beantragte mit Stellungnahme vom 8. September 2025 die kostenpflichtige Abweisung des Gesuchs, soweit darauf einzutreten sei (Vi-act. 3).
\n Mit Schreiben vom 9. September 2025 (Eingang) stellte die Gesuchstellerin folgende ergänzenden Anträge (Vi-act. 6):
\n Eintragung einer Veräusserungs- und Belastungssperre auf der Familienwohnung (D.________ xx [Adresse]) im Grundbuch bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens, da ich keine Zustimmung zum Verkauf erteilt habe (