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Kantonsgericht Schwyz
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\n Urteil vom 7. November 2023
\n STK 2022 48
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Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,
Kantonsrichter Walter Züger, Reto Fedrizzi,
Bettina Krienbühl und Stephan Zurfluh,
Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.
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In Sachen
1. A.________,
 Beschuldigter und Berufungsführer,
 amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,
 
gegen
 
1. Staatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,
 Anklagebehörde, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,
 vertreten durch Staatsanwältin C.________,
 
2. D.________,
 Privatkläger und Berufungsgegner,
 
3. E.________,
 Privatklägerin und Berufungsgegnerin,
 
 
 
 
 
betreffend
gewerbsmässiger Diebstahl, einfache Körperverletzung (zweiter Rechtsgang)
\n (Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des Strafgerichts Schwyz vom 21. Oktober 2019, SGO 2019 14);-
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\n hat die Strafkammer,
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\n nachdem sich ergeben:
\n A. Am 26. April 2019 erhob die kantonale Staatsanwaltschaft (nachfolgend Anklagebehörde) Anklage gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Raubes, gewerbsmässigen Diebstahls, geringfügigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Tätlichkeit, mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz,
\n unberechtigten Verwendens eines Fahrrades, mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung sowie der Verletzung der An- und Abmeldepflicht nach AIG. Ihm wurde – soweit vorliegend relevant – folgender Sachverhalt zur Last gelegt (Vi-act. 1):
\n 1. des Raubes im Sinne von Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB,
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\n Am Samstag, 26.11.2016, um ca. 10.15 Uhr, betrat der Beschuldigte die Coop Filiale an der Bahnhofstrasse 14 in 6403 Küssnacht. D.________, ein Angestellter der Coop Filiale, beobachtete durch die offenen Gestelle, wie sich der Beschuldigte in die Fleischwarenabteilung begab, dort vorsätzlich und in widerrechtlicher Aneignungs- und Bereicherungsabsicht drei Pack Salami und ein Paar Bratwürste im Gesamtwert von CHF 41.-- behändigte und diese in der Abteilung der nicht-alkoholischen Getränke in den mitgeführten Rucksack verpackte. Dabei holte der Beschuldigte die sich bereits im Rucksack befindlichen CD’s hervor, legte die Fleischwaren hinein und platzierte die CD’s zuoberst im Rucksack. In der Getränkeabteilung behändigte der Beschuldigte zwei Bierdosen, deponierte eine davon im Rucksack und begab sich danach mit der anderen Bierdose in der Hand an die Self-Checkout-Kassen. Dort bezahlte er mindestens eine der beiden Bierdosen und verliess anschliessend die Coop-Filiale, ohne jedoch die Fleischwaren zu bezahlen. D.________ folgte dem Beschuldigten nach draussen und forderte diesen vor der Filiale auf, ihm den Rucksack zur Kontrolle zu übergeben. Nachdem der Beschuldigte dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, griff D.________ nach dem Rucksack, wobei es in der Folge zu einem Handgemenge zwischen diesem und dem Beschuldigten kam. Weder gelang es D.________, die Herrschaft über den Rucksack zu erlangen noch einen Blick in den Rucksack zu werfen. Im Zuge dieser Auseinandersetzung versetzte der Beschuldigte D.________ einen leichten Tritt gegen das Schienbein und einen Schlag gegen das Gesicht, in der Absicht, sich den Gewahrsam am Diebesgut zu sichern, um in der Folge nach eigenem Gutdünken über das Diebesgut zu verfügen. D.________ erlitt durch den Schlag ins
\n Gesicht eine leichte Verletzung an der Unterlippe und einen Schaden an den unteren Frontzähnen, wobei sich die Kosten für die zahnärztliche Behandlung zur Behebung dieses Zahnschadens auf CHF 3’591.60 beliefen.
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\n 2. des gewerbsmässigen Diebstahls im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 139 Ziff. 2 StGB,
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\n Der Beschuldigte nahm zwischen dem 27.5.2018 und 29.1.2019 in der Absicht, regelmässige Einkünfte für die Bestreitung seines Lebensunterhalts zu erzielen und mit der Bereitschaft, bei jeder sich bietenden Gelegenheit respektive in
\n unbestimmt vielen Fällen zu handeln, zu den nachgenannten Zeitpunkten und Orten zum Nachteil der nachstehend aufgeführten Geschädigten, die nachgenannten Sachen in widerrechtlicher Aneignungs- und Bereicherungsabsicht an sich, um sie für sich zu verwenden oder zu verwerten. Die nachfolgenden 20 Diebstähle in den Kantonen Luzern und Schwyz in der Zeitspanne zwischen dem 27.5.2018 und 29.1.2019 weisen einen Deliktsbetrag von insgesamt CHF 3’352.60 auf:
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\n Dossier 9:
\n Am Sonntag, 27.5.2018, um ca. 11.25 Uhr, begab sich der Beschuldigte in die Coop Filiale am Bahnhof Luzern. Er versteckte Süsswaren („Vanille Plunder“, zwei „Schoggi Brötli“, „Vanille Crème“) im Wert von CHF 8.65 in seiner Hose, bezahlte an der Kasse nur ein Bier und verliess die Filiale ohne das Süssgebäck zu bezahlen, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n Dossier 10:
\n Am Donnerstag, 5.7.2018, um 18.00 Uhr, betrat der Beschuldigte die Coop Filiale am Kasernenplatz in Luzern und versteckte ein Päckchen Natronpulver im Wert von CHF 1.50 in seiner rechten Hosentasche. In der Folge verliess er die Filiale ohne das Natronpulver zu bezahlen, um dieses nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n Dossier 11:
\n Am Mittwoch, 3.10.2018, um ca. 13.35 Uhr, begab sich der Beschuldigte in die Migros Filiale Hofmatt an der Luzernerstrasse 30 in 6010 Kriens. In der Filiale versteckte er eine Herrenarmbanduhr, eine Schutzfolie für Mobiltelefone, einen Rasierapparat und eine elektronische Zahnbürste im Gesamtwert von CHF 521.90 in einer mitgeführten Denner-Papiertüte. Bevor der Beschuldigte den Verkaufsbereich mit dem Diebesgut neben dem Kundendienst verlassen konnte, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden, wurde er durch zwei Ladendetektivinnen und den Filialleiter aufgehalten, wobei er vor Eintreffen der Polizei in unbekannte Richtung fliehen konnte.
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\n Dossier 13:
\n Am Montag, 29.10.2018, um 16.05 Uhr, begab sich der Beschuldigte in die Migros Filiale an der Hertensteinstrasse 9 in Luzern. Er entwendete drei Herrenparfüms („David Beckham Classic“, „David Beckham lnstinct“, „Michalsky Berlin“) im Wert von CHF 81.-- und verliess den Kassenbereich ohne die Ware zu bezahlen, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n Dossier 14:
\n Am Mittwoch, 10.10.2018, um ca. 12.15 Uhr, betrat der Beschuldigte die Manor Filiale im Mythencenter in lbach. In der Folge behändigte er zwei Damenparfums („Dolce & Gabana Femme lntense“, „Yves Saint Laurent Black Opium“) im Wert von CHF 308.--, begab sich zur Umkleidekabine, wo er die Cellophanfolie entfernte, die Parfums aus der Verpackung nahm und diese unter seinem Pullover versteckte. Die leeren Verkaufspackungen stellte der Beschuldigte in das Verkaufsregal zurück. In der Folge verliess er das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n Dossier 19:
\n Am Dienstag, 20.11.2018, um 15.30 Uhr, betrat der Beschuldigte die Migros
\n Filiale an der Langensandstrasse 23 in Luzern. Er verpackte zwei Handrasierer bzw. Rasierklingen und sechs Parfums (zwei „Michalsky Berlin“, „Christina Aguilera“, „Christina Aguilera woman“, „Chiemsee“, „Beyoncé Rise“) im Gesamtwert von CHF 206.65 in einer mitgeführten Einkaufstüte und verliess die Filiale, ohne die Ware zu bezahlen, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n Dossier 21:
\n Am Samstag, 15.12.2018, um 14.37 Uhr, steckte der Beschuldigte im Solo Markt Manor an der Tribschenstrasse 56 in Luzern diverse Kosmetika (drei
\n Lippenstifte, drei Paletten Lippenfarbe, zwei Make-ups, drei Nagelgels) im Wert von CHF 150.90 in seine Jackentasche, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden. Nachdem er noch vor dem Kassenbereich vom Sicherheitsdienst angehalten worden war, ergriff der Beschuldigte mit dem Deliktsgut die Flucht und konnte nicht zurückgehalten werden.
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\n Dossier 22:
\n Am Mittwoch, 12.12.2018, um ca. 10.00 Uhr, betrat der Beschuldigte die Migros Filiale an der Langensandstrasse 23 in Luzern. Er steckte fünf Parfüms („Beyoncé Rise“, „Michalsky Berlin“, „David Beckham“, „David Beckham Classic“, „Bruno Banani“), einen Rasierapparat („Philipps“), zwei Portemonnaies und zwei Taschenmesser im Gesamtwert von CHF 283.90 in seine Jacke und verliess die Filiale ohne die Waren zu bezahlen, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n Dossier 24:
\n Am Dienstag, 4.12.2018, um ca. 11.30 Uhr und wieder um ca. 16.45 Uhr, betrat der Beschuldigte die Migros an der Winkelriedstrasse 58 in Luzern. Er versteckte sechs Parfüms („Christina Aguilera Woman“, zwei „Beyoncé Rise“, zwei „Christina Aguilera Woman“, „S. Oliver Damenparfum“) und 2 Rasierer („Gillette Pro Glide“) im Wert von CHF 200.90 in einer mitgeführten Einkaufstasche bzw. in seiner Jacke und verliess das Geschäft ohne die Waren zu bezahlen, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n Dossier 25:
\n Am Dienstag, 11.12.2018, um 19.20 Uhr, begab sich der Beschuldigte in die Migros Filiale am Bahnhof Luzern. Er nahm vier Packungen mit Feuerzeugen („Bic“) im Gesamtwert von CHF 16.-- an sich und verliess die Filiale ohne die Ware zu bezahlen, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n Dossier 26:
\n Am Dienstag, 4.12.2018, um 11.05 Uhr, am Samstag, 8.12.2018, um 14.32 Uhr, und am Dienstag, 11.12.2018, um 17.10 Uhr, betrat der Beschuldigte jeweils die Migros Filiale an der Langensandstrasse 23 in Luzern. Am 4.12.2018
\n behändigte er fünf Parfums (zwei „Michalsky“, „Bruno Banani“, „Beyoncé Rise“, „Christina Aguilera“), einen Rasierer („Philipps“), je ein grosses und ein kleines Sackmesser sowie fünf unterschiedliche Portemonnaies im Gesamtwert von CHF 413.-- und legte diese Waren in einen Einkaufskorb. In der Folge verliess der Beschuldigte die Filiale, nachdem er die Waren im Einkaufskorb in der Frischwarenabteilung zurückgelassen hatte. Am 8.12.2018 behändigte er vier Herrenparfums („Michalsky“, zwei „Bruno Banani“, „David Beckham“) im Wert von CHF 108.30 und am 11.12.2018 sechs Herrenparfums (zwei „Michalsky“, „Bruno Banani“, „David Beckham“, „David Beckham classic“, „S. Oliver“) im Wert von CHF 158.60. Die Parfums versteckte er jeweils in seiner Jackentasche und verliess die Migrosfiliale ohne diese Waren zu bezahlen, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n Dossier 30:
\n Am Mittwoch, 5.12.2018, um ca. 15.54 Uhr, betrat der Beschuldigte die Migros Filiale an der Winkelriedstrasse 58 in Luzern und behändigte Schminksachen (drei „May sup.24h 510 redpa“, „May sup.24h 542 cherry“, „MNY es pale the nud 01“, „MMY SS Matte inkLiq 20“, „MNY SS Matte inkLiq 05“, „MNY SS Matte lnk 75“, „MNY SS Matte inkLiq 15“, „MNY es pale the nud 01“ und acht Parfüms („Misty Wind Eau toilette“, „Udv Gold-lssime Edp“, zwei „Michalsky II Women EdP“, „s.Oliver Woman EdT“, „Christina Aguilera EdP“, „Paris Dream EdP 100ml“, „Chiemsee Classic Woman“) im Gesamtwert von CHF 338. 70 und versteckte diese unter seinem Pullover. In der Folge verliess er die Filiale ohne diese Waren zu bezahlen, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n Dossier 31:
\n Am Montag, 28.1.2019, um 12.00 Uhr, begab sich der Beschuldigte in die Coop Filiale an der Winkelriedstrasse 56 in Luzern. Er versteckte diverse Lebensmittel („MH Choco Croissant“, „Luzerner Rahmkäse“, „Bio Tomme du Valais“, „PM Gruyère d’alp.“, zwei „Buure Bratwürste“, drei „Kalbsbratwürste“, „Mostbröckli“, „Trockenfleisch-Anschnitte“, „Gold Finess Glas 20“, „Toblerone 360g“, „Lindt Etui Karte“, „Kambly Dose 175 g“) im Gesamtwert von CHF 135.60 in einem mitgeführten Plastiksack, bezahlte an der Kasse nur eine Wasserflasche und verliess die Filiale ohne die übrigen Waren zu bezahlen, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n Dossier 32:
\n Am Mittwoch, 16.1.2019, um 10.30 Uhr, betrat der Beschuldigte die Manor Filiale an der Weggisgasse 5 in Luzern. Er versteckte ein Parfum („Coca Mademoiselle 50 ml“) im Wert von CHF 134.-- in seiner Jackentasche und verliess die Filiale ohne das Parfum zu bezahlen, um dieses nach eigenem Gutdünken zu verwenden. In der Folge konnte der Beschuldigte durch den Sicherheitsverant­wortlichen der Manor Filiale angehalten werden, wobei er die Flucht ergriff. Nach kurzer Nacheile konnte er jedoch festgehalten werden.
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\n Dossier 33:
\n Am Mittwoch, 23.1.2019, um 8.42 Uhr, am Montag, 28.1.2019, um 10.42 Uhr, und am Dienstag, 29.1.2019, um 12.57 Uhr, betrat der Beschuldigte die Migros Filiale an der Winkelriedstrasse 58 in Luzern. Am 23.1.2019 behändigte er vier Damenparfums („Christina Aguilera woman“, „Christina Aguilera“, „Jeanne en Provence“, „Life by Esprit Damenparfüm“) im Wert von CHF 89.20, am 28.1.2019 sechs Parfums („Christina Aguilera woman“, „Christina Aguilera“, „Beyoncé Rise“, „Jeanne en Provence“, „Michalsky Berlin“, „Betty Barclay No 2“) im Wert von CHF 136.60 und am 29.1.2019 drei Damenparfums („Beyoncé Rise“, „Betty Barclay No 2“, „Betty Barclay Tender Blossom“) im Wert von CHF 59.20. Die Parfums versteckte er jeweils in seiner Jackentasche bzw. in einer mitgeführten Einkaufstasche und verliess die Migros Filiale ohne die Waren zu bezahlen, um die vorgenannten Gegenstände nach eigenem Gutdünken zu verwenden.
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\n 3. des geringfügigen Diebstahls im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 StGB,
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\n […]
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\n 4. des mehrfachen Hausfriedensbruchs im Sinne von Art. 186 StGB,
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\n […]
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\n 5. des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage im Sinne von Art. 147 StGB,
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\n […]
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\n 6. der Tätlichkeit im Sinne von Art. 126 StGB,
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\n […]
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\n 7. der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes im Sinne von Art. 19a Ziff. 1 BetmG,
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\n […]
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\n 8. des mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. c und d BetmG,
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\n […]
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\n 9. des unberechtigten Verwendens eines Fahrrades im Sinne von Art. 94 Abs. 4 SVG,
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\n Dossier 12:
\n Am Dienstag, 31.7.2018, um ca. 17.20 Uhr, verwendete der Beschuldigte bei der BP Tankstelle an der Bruchstrasse 3 in Luzern das Fahrrad der Marke BIXS von F.________, welches am 2.7.2018 als gestohlen gemeldet wurde, unberechtigterweise und im Wissen darum, dass das besagte Fahrrad ihm nicht gehört.
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\n 10. der mehrfachen Hinderung einer Amtshandlung im Sinne von Art. 286 StGB,
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\n […]
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\n 11. der Verletzung der An- und Abmeldepflicht im Sinne von Art. 120 Abs. 1 lit. a AIG i.V.m. Art. 12 AIG und Art. 15 AIG,
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\n […]
\n Mit Urteil vom 21. Oktober 2019 erkannte das Strafgericht Schwyz Folgendes (Vi-act. 27):
\n 1. A.________ wird schuldig gesprochen
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  1.       des Raubes im Sinne von