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\n \n \n Kantonsgericht Schwyz
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Beschluss vom 29. Mai 2024\n
STK 2023 35\n
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\n \n \n Mitwirkend
| \n Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber, Kantonsrichter Walter Züger, Reto Fedrizzi, Bettina Krienbühl und Stephan Zurfluh, Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
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\n \n \n In Sachen
| \n Staatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau, Anklagebehörde und Berufungsführerin, vertreten durch Staatsanwältin A.________, gegen B.________, Beschuldigter und Berufungsgegner, erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt C.________,
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\n \n \n betreffend
| \n qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln
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\n (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 15. Juni 2022, SGO 2022 002);-
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\n hat die Strafkammer,
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\n nachdem sich ergeben und in Erwägung:
\n 1.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Beschuldigten in missverständlicher Zuordnung der Gesetzesbestimmungen der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts an, weil er am 16. Juli 2020 um 17:16 Uhr in Pfäffikon und um 17:19 Uhr in Schindellegi die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 32 bzw. 47 km/h überschritt. Ferner wurde der Beschuldigte der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts sowie durch unvorsichtiges Überholen angeklagt, weil er anschliessend in Bennau beim Überholen eines anderen Personenwagens die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 74 km/h überschritten habe und, um eine Kollision zu vermeiden, ins Wiesland habe fahren müssen, wobei er mit einem Randleitpfosten kollidiert sei, die Beherrschung über sein Fahrzeug verloren habe und schliesslich auf den Bahngeleisen zum Stillstand gekommen sei (Vi-act. A 1).
\n a)
Das Bezirksgericht Einsiedeln sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 15. Juni 2022 wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung und des unvorsichtigen Überholens der mehrfachen vorsätzlichen groben Verletzung der
\n Verkehrsregeln im Sinne von