| Kantonsgericht Schwyz | \n 1 | \n
| Mitwirkend | \n Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber. | \n
| In Sachen | \n A.________, Beschuldigter und Berufungsführer, verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, gegen Staatsanwaltschaft, 4. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch Staatsanwältin C.________, | \n
| betreffend | \n qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln, vorsätzliches Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis und fahrlässiges Nichtmitführen der erforderlichen Ausweise oder Bewilligungen als Fahrzeugführer | \n