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Kantonsgericht Schwyz
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\n Urteil vom 12. März 2021
\n BEK 2020 125
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Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,
Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,
Gerichtsschreiber MLaw Patrick Neidhart.
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In Sachen
A.________,
Beschuldigter und Berufungsführer,
erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft, 4. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,
Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,
vertreten durch Staatsanwältin C.________,
 
 
 
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\n \n \n \n \n \n \n \n
betreffend
mehrfache einfache Verletzung der Verkehrsregeln
\n (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 28. Juli 2020, SEO 2020 001);-
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\n hat die Beschwerdekammer,
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\n nachdem sich ergeben und in Erwägung:
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  1.           a) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wurde mit dem Personenwagen SZ xx bei der Euthalerstrasse 37 in Richtung Unteriberg innerorts bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h am 17. März 2019, um 09:45 Uhr, mit einer Geschwindigkeit von 63 km/h (U-act. 8.1.02), am 19. März 2019, um 10:35 Uhr, mit 61 km/h (U-act. 8.2.02) und am 30. März 2019, um 11:24 Uhr, mit 56 km/h (U-act. 8.3.02) mittels eines stationären, autonom betriebenen Radargeräts gemessen. Die drei Vorfälle werden vom Beschuldigten nicht bestritten (Vi-act. A3, S. 3).
  2. \n
\n b) Nachdem der Beschuldigte alle drei Zahlungsfristen in den Ordnungsbussenverfahren unbenutzt verstreichen liess, erstattete die Kantonspolizei drei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft (U-act. 8.1.01; U-act. 8.2.01;
\n U-act. 8.3.01). Mit Strafbefehl vom 12. Juli 2019 sprach die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten der Verletzung der Verkehrsregeln durch mehrfaches Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts schuldig, bestrafte ihn mit einer Busse von Fr. 280.00 und legte die Ersatzfreiheitsstrafe auf drei Tage fest (U-act. 14.0.01). Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 19. Juli 2019 Einsprache (U-act. 14.0.03). Die Staatsanwaltschaft befragte den Beschuldigten am 26. November 2019
\n (U-act. 10.0.01) und überwies am 24. Januar 2020 den Strafbefehl als Anklage an das Bezirksgericht Einsiedeln (Vi-act. A1). Am 28. Mai 2020 fand die vor­instanzliche Hauptverhandlung statt, an welcher der Beschuldigte erneut befragt wurde (Vi-act. A3). Mit Urteil vom 28. Juli 2020 sprach der Einzelrichter den Beschuldigten der mehrfachen einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts um 8 km/h, 6 km/h bzw. 1 km/h i.S.v.