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\n \n \n Kantonsgericht Schwyz
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Verfügung vom 30. Juni 2021\n
BEK 2021 73\n
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\n \n \n Mitwirkend
| \n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin.
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\n \n \n In Sachen
| \n A.________, Beschwerdeführer, gegen Betreibungsamt Küssnacht, Postfach 57, Seeplatz 2/3, 6403 Küssnacht am Rigi, Beschwerdegegner,
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\n \n \n betreffend
| \n Fahrzeugpfändung
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\n (Beschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichtspräsidenten Küssnacht vom 10. Mai 2021, APD 2021 1);-
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\n hat der Kantonsgerichtspräsident
\n als Präsident der oberen kantonalen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs (Beschwerdekammer),
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\n nachdem sich ergeben und in Erwägung:
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dass der Bezirksgerichtspräsident Küssnacht mit Verfügung vom 10. Mai 2021 (APD 2021 1) die Beschwerde von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen die Pfändung seines Personenwagens Marke „Porsche Cayenne Diesel“, Stamm-Nr. xx, Kontrollschild LU yy, Pfändungs-Nr. zz, abwies, soweit darauf einzutreten war (Vi-act. D/24; bezüglich Rückweisung im früheren Verfahren APD 2020 7 vgl. Beschluss
BEK 2020 177 vom 28. Dezember 2020);
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dass der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. Mai 2021 diese Verfügung beim Kantonsgericht anficht und die folgenden Anträge stellt:
\n 1.
Die Verfügung des Bezirksgerichtspräsidenten vom 10. Mai 2021 betr. SchKG-Beschwerde von A.________ sei aufzuheben.
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\n 2.
Es sei festzustellen, dass basierend auf den Anweisungen des Bundesgerichtes im Urteil vom 28. März 2013 betr. Fahrzeugpfändung der Beschwerdeführer A.________ wegen gesundheitlichen Einschränkungen und einer restlichen Arbeitsfähigkeit von 50 % ein eigenes Auto zur Berufsausübung notwendig ist.
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\n 4.
[recte: 3.] Es sei festzustellen, dass die selbständige Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers A.________ als B.________ eine Berufstätigkeit darstellt und keine Unternehmung.
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\n 5.
[recte: 4.] Es sei festzustellen, dass dem Beschwerdeführer A.________ zwei berufsnotwendige Fahrzeuge als Kompetenzfahrzeuge anzuerkennen sind, nämlich den Lieferwagen Renault Trafic für den temporären externen B.________ und ein eigenes Auto (bisher Audi, heute Porsche Cayenne Occasion) als berufsnotwendiges Fahrzeug für A.________ aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen.
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\n 6.
[recte: 5.] Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdegegners.
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dass auf betreibungsrechtliche Beschwerden gemäss