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Kantonsgericht Schwyz
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\n Verfügung vom 12. Januar 2022
\n BEK 2022 3
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Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,
Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
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In Sachen
A.________,
Beschuldigter und Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft, 1. Abteilung, SSB, Postfach 75, 8836 Bennau,
 Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Staatsanwältin B.________,
 
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betreffend
Wechsel amtliche Verteidigung
\n (Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 6. Dezember 2021, SU 2021 7112);-
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\n hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin,
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\n nachdem sich ergeben und in Erwägung, dass
\n -                 die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen sexueller Handlungen mit Kindern und sexueller Nötigung führt und mit Verfügung vom 6. Dezember 2021 den bisherigen amtlichen Verteidiger des Beschuldigten per 7. Dezember 2021 entliess sowie neu Rechtsanwalt D.________ als amtlichen Verteidiger einsetzte;
\n - der Beschuldigte die Verfügung über den Wechsel der amtlichen Verteidigung am 13. Dezember 2021 empfing und mit bei Post aufgegebener Eingabe vom 4. Januar 2022 beim Kantonsgericht um die Bestellung von Rechtsanwalt E.________ als amtlichen Verteidiger ersucht;
\n - die Eingabe des Beschuldigten nicht innert der weder erstreckbaren noch durch Gerichtsferien unterbrochenen zehntägigen Beschwerdefrist und mithin verspätet erfolgte (vgl. Rechtsmittelbelehrung der angefochtenen Verfügung sowie