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Kantonsgericht Schwyz
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\n Verfügung vom 22. November 2023
\n BEK 2023 154
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Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,
Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
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In Sachen
A.________
Beschuldigter und Beschwerdeführer,
 
gegen
 
1. Einzelrichterin am Bezirksgericht Einsiedeln, Postfach 38, Eisenbahnstrasse 20a, 8840 Einsiedeln,
 Beschwerdegegnerin,
2. Staatsanwaltschaft, 4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,
 Anklagebehörde und Beschwerdegegnerin,
 vertreten durch Staatsanwältin B.________
 
 
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betreffend
Editionsverfügung/Beweisanträge
\n (Beschwerde gegen die Verfügung der Einzelrichterin am Bezirksgericht Einsiedeln vom 13. November 2023, SEO 2023 7);-
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\n hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin,
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\n nachdem sich ergeben und in Erwägung:
\n 1. Im Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend Überschreiten der zulässigen Parkzeit forderte die Einzelrichterin am Bezirksgericht Einsiedeln mit „Editionsverfügung/Abweisung Beweisanträge“ vom 13. November 2023 die Kantonspolizei auf, den Zustellungsnachweis einer Zahlungsaufforderung einzureichen. Zudem wies sie die mit Eingabe vom 4. November 2023 gestellten Beweisanträge des Beschuldigten ab und hielt im Übrigen an der angesetzten Gerichtsverhandlung vom 23. November 2023 fest. Gegen diese Zwischenverfügung beschwert sich der Beschuldigte mit Eingabe vom 21. November 2023 beim Kantonsgericht und verlangt deren Aufhebung.
\n 2. Die Verfahrensleitung teilt den Parteien mit, welche Beweise erhoben werden sollen (