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Kantonsgericht Schwyz
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\n Verfügung vom 12. Februar 2025
\n BEK 2024 199
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Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,
Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
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In Sachen
A.________,
Privatklägerin und Beschwerdeführerin,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,
Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Staatsanwältin B.________,
 
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betreffend
Nichtanhandnahme Strafverfahren
\n (Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 22. November 2024, SU 2023 4439);-
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\n hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,
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\n nachdem sich ergeben und in Erwägung:
\n 1. Die Beschwerdeführerin verzeigte mit Strafanzeige/Strafantrag vom 12. Mai 2023 Mitglieder sowie IT-Beauftragte und weitere Verant­wortliche des Gewerbevereins „C.________“. Namentlich nicht genannte Personen werden beschuldigt, im Bestreben die Beschwerdeführerin aus dem Verein auszuschliessen, erhebliche Personendaten aus Akten des Kantonsgerichts Schwyz im Verfahren BEK 2020 106 untereinander ausgetauscht und bearbeitet zu haben. Ferner sei ein Folienvortrag, den die Beschwerdeführerin zur Klärung der Angelegenheit dem Vereinsvorstand gemailt habe, auf der Webseite aufgeschaltet und damit in strafbarer Weise der Öffentlichkeit preisgegeben und weltweit verbreitet worden (U-act. 8.1.001 bzw. KG-act. 1/2). Die Staatsanwaltschaft überwies die Anzeige gestützt auf