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Kantonsgericht Schwyz
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\n Verfügung vom 10. Februar 2025
\n BEK 2025 13
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Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,
Gerichtsschreiberin Antoinette Hürlimann.
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In Sachen
A.________,
Beschuldigter und Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft, 3. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,
Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Staatsanwalt B.________,
 
 
 
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betreffend
Beschlagnahme
\n (Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 10. Januar 2025, SU 2024 1904);-
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\n hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin,
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\n nachdem sich ergeben und in Erwägung:
\n 1. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte am 10. Januar 2025 in der gegen A.________ geführten Strafuntersuchung wegen Betrugs, Urkundenfälschung etc. eine Armbanduhr TAG Heuer und Bargeld im Umfang von CHF 1’150.00 sowie EUR 25.00. Am 28. Januar 2025 übermittelte die Staatsanwaltschaft dem Kantonsgericht zuständigkeitshalber das bei ihnen am 27. Januar 2025 eingegangene Schreiben des Beschuldigten datierend vom 16. Januar 2025 inkl. Kuvert (Postaufgabe: 24. Januar 2025) und Zustellnachweis den Beschlagnahmebefehl betreffend (KG-act. 1 inkl. 1/1-3 und KG-act. 2). Dieses Schreiben des Beschuldigten wurde vom Kantonsgericht als Beschwerde gegen die zitierte Beschlagnahme der Staatsanwaltschaft entgegengenommen.
\n 2. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 29. Januar 2025 wurde dem Beschuldigten Nachfrist zur Verbesserung angesetzt, um einerseits die bloss eingescannte Eingabe vom 16. Januar 2025 im Original unterzeichnet (