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Kantonsgericht Schwyz
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\n Verfügung vom 4. Juli 2025
\n BEK 2025 58
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Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,
Gerichtsschreiberin Julia Lüönd.
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In Sachen
A.________,
Privatkläger und Beschwerdeführer,
 
gegen
 
1. Staatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,
 Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,
 vertreten durch Staatsanwältin B.________,
2. C.________,
 Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,
 
 
 
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betreffend
Einstellung Strafverfahren
\n (Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 14. April 2025, SU 2024 1538);-
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\n hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,
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\n nachdem sich ergeben und in Erwägung:
\n 1. Am 29. Januar 2024 erstattete der Beschwerdeführer Strafanzeige gegen die Beschwerdegegnerin wegen Sachentziehung sowie Diebstahls, weil diese als Hauseigentümerin der Liegenschaft an der D.________strasse xx wegen eines (angeblich) fehlenden gültigen Mietvertrags seine Möbel, Effekten etc. geräumt, an einen ihm unbekannten Ort gebracht habe und behalten wolle (U-act. 3.1.001). Nach der Einvernahme der Beschwerdegegnerin (U-act. 10.1.001) stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen diese wegen Diebstahls (