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\n \n \n Kantonsgericht Schwyz
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Beschluss vom 31. Juli 2026\n
BEK 2026 42\n
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\n \n \n Mitwirkend
| \n Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner, Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr, Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
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\n \n \n In Sachen
| \n A.________, Privatklägerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Fürsprecher B.________, gegen Staatsanwaltschaft, 4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau, Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Staatsanwalt C.________,
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\n \n \n betreffend
| \n unentgeltliche Rechtspflege
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\n (Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 2. März 2026, SU 2025 6719);-
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\n hat die Beschwerdekammer,
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\n nachdem sich ergeben und in Erwägung:
\n 1.
Am 2. März 2026 lehnte die Staatsanwaltschaft das Gesuch der in der Untersuchung des Unfalltodes ihrer Schwester als Privatklägerin zugelassenen A.________ um unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung im Wesentlichen wegen fehlender Bedürftigkeit ab, weil die vom Nettoeinkommen bereits abgezogenen Steuern hinzuzurechnen seien. Mit rechtzeitiger Beschwerde beantragt die Privatklägerin, die Verfügung der Staatsanwaltschaft aufzuheben und ihr die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung zu gewähren. Die Staatsanwaltschaft verlangt, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen (KG-act. 3). Die Beschwerdeführerin replizierte am 8. April 2026 (KG-act. 5).
\n 2.
Während die Beschwerdeführerin in etlichen Punkten ihre Positionen zum Nachweis der prozessualen Bedürftigkeit ergänzt und geltend macht, die Hinzurechnung der Steuern sei nicht statthaft, räumt die Staatsanwaltschaft Letzteres vernehmlassend ein, begründet indes neu, weshalb ihre Verfügung im Ergebnis dennoch korrekt sei.
\n a)
Die Verfahrensleitung gewährt dem Opfer für die Durchsetzung seiner Strafklage bzw. der Privatklägerin zur Durchsetzung ihrer Zivilansprüche, wenn sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügen und die entsprechenden Klagen nicht aussichtslos erscheinen, ganz oder teilweise die unentgeltliche Rechtspflege (