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Kantonsgericht Schwyz
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\n Verfügung vom 22. Mai 2025
\n GPR 2025 4
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Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,
Gerichtsschreiberin Antoinette Hürlimann.
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In Sachen
A.________,
Beschuldigter und Beschwerdeführer,
erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,
Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Staatsanwältin C.________,
 
 
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betreffend
Einstellung Strafverfahren (Kosten- und Entschädigungsfolgen)
\n (Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 26. Februar 2025, SU 2024 3211);-
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\n hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin,
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\n nachdem sich ergeben und in Erwägung:
\n 1. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 28. Februar 2024, 15:46 Uhr, sein Fahrzeug in Pfäffikon auf der Seedammstrasse in Fahrtrichtung Rapperswil hinter dem Personenwagen des Anzeigeerstatters gelenkt zu haben, wobei der Beschuldigte im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung den Anzeigeerstatter mit den Worten „Du Scheissausländer, ich kenne jetzt dein Gesicht, dein Kennzeichen habe ich fotografiert, ich mach dich fertig“ beschimpft und ihm daraufhin mit der linken Hand ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch dieser eine Kieferkontusion erlitten habe. Anschliessend sei der Beschuldigte zurück in sein Fahrzeug gestiegen und habe dann den Personenwagen des Anzeigeerstatters links über die Sicherheitslinie überholt. Mit Strafbefehl vom 2. Juli 2024 wurde der Beschuldigte der einfachen Körperverletzung i.S.v.