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\n \n \n III 2015 243
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| \n Entscheid vom 28. Juli 2016
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\n \n \n Besetzung
| \n lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident
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| \n Ruth Mikšovic-Waldis, Richterin Monica Huber-Landolt, Richterin
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| \n MLaw Manuel Gamma, a.o. Gerichtsschreiber
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\n \n \n Parteien
| \n A.________, \n Beschwerdeführer, \n vertreten durch Rechtsanwältin Dr.iur,
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| \n gegen
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| \n \n \n - C.________, ,
\n vertreten durch Rechtsanwalt Dr.iur. D.________, \n - Regierungsrat des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 9,
\n Postfach 1260, 6431 Schwyz, \n Vorinstanzen,
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\n \n \n Gegenstand
| \n Sozialhilfe (Unterstützungswohnsitz)
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Sachverhalt:\n
A. Am 8. Juli 2013 teilte A.________ (geb. am A.________1957, italienischer Staatsangehöriger) der C.________ mit, dass er sich seit dem 6. Juni 2013 in Untersuchungshaft (in Basel) befinde. Er ersuchte um Unterstützung, u.a. um die Mietkosten seiner Wohnung an der …strasse 2 in C.________ finanzieren zu können. Am 18. September 2013 verfügte die C.________ u.a., dass die Mietkosten für maximal drei Monate in der Höhe von monatlich Fr. 1'620.-- subsidiär übernommen werden. Auf eine dagegen von A.________ erhobene Verwaltungsbeschwerde ist der Regierungsrat mit RRB Nr. 1257/2013 vom 17. Dezember 2013 nicht eingetreten.
\n In der Zwischenzeit hatte A.________ am 9. November 2013 der C.________ gemeldet, dass er soeben aus der Untersuchungshaft entlassen worden sei und weitere Unterstützung benötige, da seine Bankkonten während des laufenden Strafverfahrens noch gesperrt seien. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2013 genehmigte die C.________ die vorerst präsidial bewilligten Unterstützungsbudgets für die Monate November und Dezember 2013. Zudem wurde das (subsidiär geltende) Unterstützungsbudget für den Zeitraum ab 1. Januar 2014 festgelegt.
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B. In der Folge musste A.________ seine Mietwohnung an der …strasse 2 in C.________ per Gerichtsbeschluss am 21. Februar 2014 verlassen (vgl. Vi-act. 9). Diesbezüglich ersuchte er die C.________ um Übernahme der Umzugskosten und der Kosten für die Einlagerung von Möbeln. Mit Beschluss vom 16. April 2014 genehmigte die C.________ u.a. das präsidial bewilligte Unterstützungsbudget für den Monat April 2014; zudem wurde das Unterstützungsbudget für den Monat Mai 2014 festgelegt und u.a. Kostengutsprache für das Einlagern von Möbeln, befristet für 6 Monate, erteilt. Die Fürsorgebehörde bemühte sich (erfolglos) darum, Einblick in die vorgebrachte neue Unterkunft (in der Liegenschaft … 31 in C.________) nehmen zu können (vgl. Vi-act. 12, 13, 15 bis 18). Daraufhin teilte A.________ der Fürsorgebehörde am 5. September 2014 schriftlich mit, dass er bis auf Weiteres auf wirtschaftliche Sozialhilfe verzichte (Vi-act. 19). Mit Beschluss vom 17. September 2014 hielt die C.________ in Dispositiv-Ziffer 1 fest, die wirtschaftliche Sozialhilfe für A.________ werde auf sein eigenes Begehren hin per 31. August 2014 eingestellt (Vi-act. 20).
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C. In der Zwischenzeit hatte A.________ am 31. März 2014 ein \"Anmeldeformular für Wohnungen\" unterzeichnet und der Immobilienfirma … AG (ZH) eingereicht. Gemäss den Angaben in diesem Formular interessierte sich A.________ \"per sofort\" für die Miete einer 5 ½-Zimmerwohnung an der …strasse 5A in F.________ (ZH) und gab an, seit Dezember 1998 an der …strasse 2 in C.________ zu wohnen und monatlich ca. Fr. 8'500.-- zu verdienen (vgl. Vi-act. 27). Der Mietbeginn (für die Wohnung in F.________) wurde per 16. April 2014 vereinbart (Vi-act. 30). Die … AG liess in der von A.________ gemieteten Wohnung in F.________ am 20. Juni 2014 neue Stoffstoren und am 17. Juli 2014 einen neuen Geschirrspüler montieren (vgl. Vi-act. 35). Mit Schreiben vom 5. Januar 2015 an die … AG legte A.________ folgendes Warmwasserproblem in der 5 ½-Zimmerwohnung in F.________ dar (vgl. Vi-act. 37):
\n Mit E-Mail vom 7.12.2014 (s. Beilage) informierte ich Sie unter anderem, dass ich am 6.12. und 7.12.2014 lauwarm bis kalt bei voll aufgedrehten Warmwasserhahn duschen musste, welches aber nicht das erste Mal war und Sie bat zu veranlassen, die Mängel beheben zu lassen.
\n (…)
\n Nun muss ich Ihnen mitteilen, dass das Warmwasserproblem in den letzten zwei Wochen alltäglich geworden ist. Seither gibt es keinen Tag, wo ich und meine Mitbewohner genügend Warmwasser haben.
\n Laut mir vorliegenden Informationen von div. Mitbewohnern besteht dieses Warmwasserproblem nicht seit kurzer Zeit, sondern seit bereits mehreren Jahren und wurde auch bereits öfters von div. Mietern beanstandet.
\n Bereits kurz nach meinem Einzug am 16.04.2014 in die Wohnung hat mich ein Mitbewohner, der jedoch zwei Liegenschaften nebenan wohnt, vom Warmwasserproblem in der Siedlung informiert. (…)
\n Die Lieferung von genügend heissem Warmwasser ist bei der Übernahme der Wohnung garantiert, deshalb erwarte ich und die übrigen Mieter nun von Ihnen (… AG), dass das Warmwasserproblem bis Ende Januar 2015 behoben wird (…)
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D. Am 5. Mai 2015 ging beim Sozialzentrum E.________ ein von A.________ (am 28. April 2015) unterzeichnetes Gesuch um Weiterführung der wirtschaftlichen Sozialhilfe ein. Darin führte er aus, er sei am 14. April 2015 wieder von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis in Liestal gebracht worden. Des Weiteren machte er geltend, sein
\n gesetzlicher Wohnsitz sei nach wie vor in der Gemeinde C.________ (… 31). Zudem sei seine Handlungsfähigkeit in der U-Haft sehr beschränkt und hinsichtlich seiner Liegenschaft in Marbach LU bestehe nach wie vor eine Grundbuchsperre.
\n Mit Präsidialbeschluss vom 11. Mai 2015 hielt der Präsident der C.________ in Dispositiv-Ziffer 1 fest, gestützt auf