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\n \n \n III 2019 87
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| \n Entscheid vom 21. November 2019
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\n \n \n Besetzung
| \n Dr.iur. Vital Zehnder, Vizepräsident
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| \n Ruth Mikšovic-Waldis, Richterin Monica Huber-Landolt, Richterin
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| \n lic.iur. Josef Mathis, Gerichtsschreiber
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\n \n \n Parteien
| \n A.________, \n Beschwerdeführer, \n vertreten durch Rechtsanwältin lic.iur. B.________,
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| \n gegen
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| \n Gemeinde Morschach, vertreten durch den Gemeinderat, \n Schulstrasse 6, 6443 Morschach, \n Vorinstanz,
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\n \n \n Gegenstand
| \n Politische Rechte (Stimmrechtsbeschwerde: Reglement \n W.________)
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Sachverhalt:\n
A. Die vom Gemeinderat Morschach im Verlauf des Monats März 2019 an die Stimmberechtigten der Gemeinde Morschach zugestellte schriftliche Einladung zur Gemeindeversammlung vom 17. April 2019 (Vi-act. 8 = Bf-act. 10) beinhaltete als Traktandum 6 die \"Beschlussfassung über den Erlass eines Reglements für Warentransporte zum Ortsteil Stoos\" (nachfolgend: Reglement W.________), mit dem Hinweis, die Urnenabstimmung über dieses Traktandum werde am 19. Mai 2019 im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen (S. 2 f.). Die Botschaft zu diesem Traktandum (S. 34 ff.) enthielt Angaben zur Ausgangslage, dem Inhalt des Reglements, Zusammenfassung, Inkrafttreten, Abstimmung, Antrag des Gemeinderates sowie Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission. Auf S. 37 ff. wurde das vorgeschlagene Reglement W.________ abgedruckt.
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B. Nach einer Besprechung mit dem Vorstand der Flurgenossenschaft R.________strasse Stoos (nachfolgend FGRS), der Eigentümerin der R.________strasse Stoos vom 27. März 2019, liess der Gemeinderat Morschach
durch
ihren
juristischen
Berater
dem Vorstand der
FGRS
gleichentags das an dieser Besprechung 'gemeinsam bereinigte' Reglement W.________ per E-Mail-Schreiben zukommen.
Die
vom
Gemeinderat
verabschiedete
bereinigte
Version
werde
der
Gemeindeversammlung vorgelegt. Die wiederum von der Gemeindeversammlung genehmigte Fassung werde den Abstimmungsunterlagen beigelegt (vgl. Bf-act. 11).
\n Am
6.
April
2019
liess
der
Gemeinderat
Morschach
per
E-Mail-Schreiben
des
Gemeindeschreibers u.a. dem Vorstand der FGRS
mitteilen, aufgrund verschiedener Rückmeldungen, Gespräche und Anregungen habe er in Abänderung zu der in der Botschaft abgedruckten Vorlage beschlossen, anlässlich der Gemeindeversammlung vom 17. April 2019 von sich aus verschiedene Abänderungsanträge zum Reglement W.________ zu stellen. Die 'bereinigte Fassung' mit den vom Gemeinderat am 2. April 2019 beschlossenen Änderungen, liess der Gemeinderat als Anhang zur Kenntnis beilegen, mit dem Hinweis, allfällige anderweitige Abänderungsanträge könnten gemäss den Vorgaben von § 28 ff. des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke (GOG; SRSZ 152.100) vom 25. Oktober 2017 direkt an der Gemeindeversammlung gestellt werden (vgl. Bf-act. 12).
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C. Am 17. April 2019 fand in Morschach die Gemeindeversammlung statt. Der Gemeinderat stellte der Versammlung von sich aus verschiedene Abänderungsanträge zu dem in Traktandum 6 traktandierten Reglement W.________ (9 Änderungen in 9 Artikeln des Reglements W.________). Diese 'bereinigte Fassung' wurde der Versammlung als Hauptantrag unterbreitet (S. 12). Eine Anfrage des Beschwerdeführers im vorliegenden Verfahren an den Gemeinderat, dieses Reglement von sich aus zurückzuziehen, wurde vom Gemeindepräsidenten abschlägig beantwortet. Ein Rückweisungsantrag des Beschwerdeführers wurde von der Versammlung grossmehrheitlich abgelehnt (S. 12 f.). Die Beratung zur Vorlage wurde fortgesetzt und die einzelnen Artikel gemäss Hauptantrag (d.h. gemäss 'bereinigter Fassung' und nicht gemäss publiziertem Antrag) der Versammlung zur Beratung und Abstimmung unterbreitet (S. 14 ff.). Abschliessend hielt der Gemeindepräsident fest, diese bereinigte Fassung des Reglements W.________ werde an die Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 überwiesen (S. 21).
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D. Mit Eingabe vom 26. April 2019 lässt A.________ dagegen Stimmrechtsbeschwerde erheben, mit den folgenden Anträgen:
\n Anträge
\n 1.
Die an der Gemeindeversammlung vom 17.04.2019 zu Traktandum 6 (Reglement Warentransporte zum Ortsteil Stoos) gefassten Beschlüsse seien vollumfänglich aufzuheben.
\n 2.
Das Reglement Warentransporte zum Ortsteil Stoos sei vollumfänglich, eventualiter teilweise (Art. 4 und Art. 7) durch die Beschwerdeinstanz zu kassieren.
\n 3.
Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten der Beschwerdegegnerin.
\n Verfahrensanträge
\n 4.
Es seien dem Beschwerdeführer nach Durchführung der verlangten Editionen (insbesondere Protokoll und Tonaufnahmen von der Gemeindeversammlung) dieses zuzustellen und Frist zur Beschwerdeergänzung anzusetzen.
\n 5.
Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten der Beschwerdegegnerin.
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E. Der Gemeinderat Morschach beantragt mit Vernehmlassung vom 15. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerde; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. Am 20. Mai 2019 orientiert der Gemeinderat darüber, dass die Stimmberechtigten der Gemeinde Morschach dem Reglement W.________ an der Abstimmung vom 19. Mai 2019 mit 237 Ja zu 74 Nein zugestimmt haben. Am 17. Juni 2019 reicht der Gemeinderat das am 4. Juni 2019 genehmigte Protokoll Gemeindeversammlung vom 17. April 2019 ein (Vi-act. 1; Ingress lit. C hiervor). Mit Replik vom 15. Juli 2019 lässt der Beschwerdeführer an den am 26. April 2019 gestellten Anträgen festhalten. Der Gemeinderat hält mit Duplik vom 7. August 2019 am Antrag aus der Vernehmlassung vom 15. Mai 2019 fest.
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Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung:\n
1.1 Die in