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III 2021 56
 
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Entscheid vom 28. Juni 2021
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Besetzung
lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident
 
lic.iur. Karl Gasser, Richter
Irene Thalmann, Richterin
 
MLaw Stefanie Zlauwinen, a.o. Gerichtsschreiberin
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Parteien
A.________,
\n Beschwerdeführerin,
 
gegen
 
Verkehrsamt, Schlagstrasse 82, Postfach 3214, 6431 Schwyz,
\n Vorinstanz,
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Gegenstand
Strassenverkehrsrecht (Sicherungsentzug/ Fahreignung)
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Sachverhalt:
\n A. A.________ (geb. am ____19__ in Johannesburg) lenkte am 21. Mai 2020 in G.________ einen Personenwagen mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h, womit sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge um 25 km/h überschritten hat.
\n Am 29. Juni 2020 ging beim kantonalen Verkehrsamt Schwyz ein Bericht der Kantonspolizei B.________ ein, wonach A.________ am 27. Mai 2020 in C.________ um 14.20 Uhr \"mehrmals eine Fahrzeugkolonne trotz Gegenverkehr vor und in einer unübersichtlichen Kurve\" überholte und dabei mehrfach die
\n Sicherheitslinie überfuhr (vgl. Vi-act. 1/ Anhang).
\n Unter Hinweis auf diese Vorfälle vom 21. und 27. Mai 2020 verfügte das Verkehrsamt am 29. Juli 2020 gegenüber A.________ einen vorsorglichen Sicherungsentzug des Führerausweises auf unbestimmte Zeit. Die Wiedererlangung des Führerausweises wurde vom Ergebnis einer verkehrspsychologischen Untersuchung bei einer entsprechenden Fachperson abhängig gemacht (Vi-act. 1). Diese Verfügung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.
\n B. Am 25. November 2020 unterzog sich A.________ einer verkehrspsychologischen Fahreignungsuntersuchung durch D.________ (Dipl. Psychologin FH und Dipl. Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP). Im verkehrspsychologischen Gutachten vom 20. Januar 2021 gelangte die Fachperson zum Ergebnis, dass die Fahreignung von A.________ aktuell zu verneinen sei (vgl. Vi-act. 4).
\n Mit Schreiben vom 27. Januar 2021 gewährte das Verkehrsamt A.________ das rechtliche Gehör zur vorgesehenen Anordnung eines Sicherungsentzugs (Vi-act. 5). Dazu äusserte sich A.________ mündlich im Rahmen eines Telefongesprächs vom 23. Februar 2020 (Vi-act. 6).
\n C. Gestützt auf das Gutachten vom 20. Januar 2021 hat das Verkehrsamt mit Verfügung vom 4. März 2021 einen Sicherungsentzug angeordnet und A.________ den Führerausweis für unbestimmte Zeit entzogen. Die Wiederaushändigung des Führerausweises wurde an die Erfüllung folgender Auflagen geknüpft:
\n -          Bei Vorliegen einer deutlichen Stabilisierung des psychischen Befindens, Durchführung einer psychiatrischen Differentialdiagnose (z.B. bei Herrn Dr. med. E.________ oder durch einen Verkehrsmediziner SGRM);
\n -          Erneute Überprüfung der charakterlichen Problematik durch einen verkehrspsychologischen Untersuch bei einem Verkehrspsychologen VfV;
\n -          Allfällige zusätzliche Überprüfung der kognitiven Fahreignung;
\n -          Evtl. Lernfahrausweis, theoretische und praktische Führerprüfung.
\n D. Gegen diese am Postschalter am 12. März 2021 ausgehändigte Verfügung reichte A.________ rechtzeitig am 31. März 2021 (= Datum der Postaufgabe) beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein mit den sinngemässen Hauptbegehren, wonach die angefochtene Verfügung aufzuheben und ihr der Führerausweis wieder auszuhändigen sei. In ihren umfangreichen Ausführungen formulierte sie unter anderem noch folgende Anträge (S. 8 der Beschwerde):
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    \n
  1.       Dass die Verkehrsabteilung meine Adresse in Zukunft niemals an Schläger weitergeben wird und dass ich als zusätzliche Sicherheitsmassnahme ein neues Kennzeichen erhalten kann, um Verfolgung und weiteren Schaden für meinen Ruf und mein Leben zu verhindern, und für immer zu stoppen.
  2. \n
  3.       Dass dieser Befehl des Leiters der Verkehrsabteilung (…) rückgängig gemacht und ohne Wirkung widerrufen wird. Bitte, ich bitte Sie, mir meine Freiheit und mein Leben zurückzugeben, denn es fühlt sich an, als wäre ich vergewaltigt und beraubt worden. (…)
  4. \n
  5.       Dass, wenn und wann ich meinen Führerschein und meine daraus resultierende Freiheit und Mobilität zurückerhalte. Ich bitte Sie, dass Ihr Gericht oder die Kantonspolizei von Schwyz es mir zurücksenden (…).
  6. \n
\n In einem zweiten Teil (S. 5) beantragte A.________, dass der Bericht der Gutachterin für nichtig zu erklären sei, da er keine Wirkung habe.
\n E. Mit Vernehmlassung vom 20. April 2021 beantragte das Verkehrsamt, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit auf diese einzutreten sei, unter Kostenfolgen zulasten der Beschwerdeführerin.
\n F. Innert erstreckter Frist nahm die Beschwerdeführerin mit einer Eingabe vom 14. Juni 2021 (= Datum der Postaufgabe) zur vorinstanzlichen Vernehmlassung Stellung. Diese Eingabe endet mit den folgenden Ausführungen (hinsichtlich der deutschen Sprache geringfügig korrigiert):
\n Das Fazit:
\n Hiermit erhebe ich deshalb Anklage und erstatte ich Strafanzeige gegen das Verkehrsamt des Kantons Schwyz aus folgenden Gründen.
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    \n
  1.       Internationale und nationale Menschenrechtsverletzungen (z.B. mir meine Freiheit und mein Recht auf Arbeit weg zu nehmen)
  2. \n
  3.       Mich bestrafen, strafrechtliche Verfolgung gegen mich und mich zu kriminalisieren ohne Beweise
  4. \n
  5.       Vorsätzliche und böse Absicht, mich um jeden Preis zu schädigen und zu zerstören
  6. \n
  7.       Offensichtliche und absichtliche Lügen und Manipulation der Fakten
  8. \n
  9.       Falsche Anschuldigungen gegen mich
  10. \n
  11.       Personenschäden (einschliesslich Rufschädigung, Stellenangebot, Schäden und Diskriminierung gegenüber mir)
  12. \n
  13.       Betrügerische, unseriöse (korrupte) und unethische Arbeitsmethoden
  14. \n
  15.       Verletzung des Datenschutzgesetzes, Verletzung des Geheimhaltungsgesetzes und Verletzung meiner Privatsphäre
  16. \n
  17.       Falsches Fachwissen und falsche Diagnose, die mein Leben ernsthaft gefährden hätte können
  18. \n
  19.   Schwerer und massiver Machtmissbrauch auf oberster Ebene des Verkehrsamts des Kantons Schwyz
  20. \n
\n Ich bitte Sie als oberstes Justizgericht des Kantons Schwyz, diesen Fall zu untersuchen und mir meinen Führerschein, meine Freiheit und mein Recht auf Arbeit wieder zurückzugeben.
\n Ich bitte Sie auch, dieses rechtliche Verfahren gegen mich als nichtig zu widerrufen. Ich verlange, dass das vergeudete, an Frau D.________ bezahlte Geld und alle Kosten (mir) erstattet werden.
\n Schliesslich verlange ich vom Verkehrsamt des Kantons Schwyz CHF 600'000.-- (sechshunderttausend Schweizer Franken) als Schadenersatz für all die Kollateralschäden, die mir dieses ungültige und rechtswidrige Verfahren nun zugefügt hat.
\n Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung:
\n 1.1.1  Vor Erlass eines Entscheides prüft das Verwaltungsgericht von Amtes
\n wegen, ob die Voraussetzungen für einen Sachentscheid erfüllt sind. Es prüft u.a. insbesondere die Zuständigkeit, die Rechtsmittelbefugnis, die Zulässigkeit des Rechtsmittels, die frist- und formgerechte Geltendmachung des Rechts-anspruches sowie die Rechtsanhängigkeit oder das Vorliegen einer rechtskräftigen Verfügung oder eines rechtskräftigen Entscheides in der gleichen Sache (siehe