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Sachverhalt:\n
\n - F.________ (geb. xx.xx.2018) ist die gemeinsame Tochter der unverheirateten Eltern A.________ (geb. xx.xx.xxxx; Kindsmutter) und D.________ (geb. xx.xx.xxxx; Kindsvater). Während die elterliche Sorge für F.________ beiden Eltern gemeinsam zusteht, liegt die Obhut bei der Kindsmutter (Vi-act. 8.36).
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\n Mit Beschluss Nr. IIA/003/13/2025 vom 2. April 2025 hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) C.________ unter anderem den persönlichen Verkehr zwischen F.________ und dem Kindsvater neu geregelt, die Aufträge der Beistandsperson angepasst, den Eltern Weisungen erteilt und den Widerhandlungsfall in Bezug auf gewisse Anordnungen unter Strafdrohung (