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\n \n \n I 2019 76
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| \n Entscheid vom 16. März 2020
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\n \n \n Besetzung
| \n lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident
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| \n Dr.med. Bernhard Zumsteg, Richter Dr.med. Urs Gössi, Richter
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| \n MLaw Joëlle Sigrist, Gerichtsschreiberin
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\n \n \n Parteien
| \n A.________, \n Beschwerdeführer, \n vertreten durch Rechtsanwältin lic.iur. B.________,
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| \n gegen
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| \n IV-Stelle Schwyz, Rechtsdienst, Postfach 53, 6431 Schwyz, \n Vorinstanz,
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\n \n \n Gegenstand
| \n Invalidenversicherung (Leistungen)
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Sachverhalt:\n
A. A.________ (geb. ________1976) hat nach der obligatorischen Schulzeit eine Lehre als Metzger absolviert. Anschliessend hat er von 1995 bis 2002 für einen Metzgereibetrieb in C.________ sowie bis März 2008 für die D.________ AG gearbeitet (vgl. IV-act. 3-1/2 i.V.m. IV-act. 20-23/60). Daneben hielt er zusammen mit seinem älteren Bruder L.________ an verschiedenen Standorten diverse Tiere.
\n (…)
\n Seit 2008 bezog A.________ von der Fürsorgebehörde Q.________ wirtschaftliche Hilfe (vgl. Beschwerde S. 3). Ab 2017 wurde diese Unterstützung - offenbar im Zusammenhang einer Erbschaft - herabgesetzt (vgl. IV-act. 20-17/60 unten i.V.m. mit den URP-Beilagen).
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B. Am 14. März 2018 ging bei der IV-Stelle eine Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen ein. Die seit ca. 2000 aufgetretenen gesundheitlichen Probleme wurden mit \"3x Lungenentzündung, 1x Lungenembolie/ zuckerkrank/ 12 Tage im Koma gelegen\" umschrieben (vgl. IV-act. 1-6/8, Ziff. 6.1). Nach diversen Abklärungen teilte die IV-Stelle am 7. September 2018 mit, dass eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung nötig sei (IV-act. 13). Der Begutachtungsauftrag wurde der \"E.________\" zugelost (IV-act. 15). Das interdisziplinäre Gutachten wurde am 4. Februar 2019 erstattet (IV-act. 20). Der RAD-Arzt Dr.med. F.________ (Allgemeinmedizin FMH) beurteilte das E.________-Gutachten am 28. Februar 2019 als nachvollziehbar (IV-act. 21-8f./9).
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C. Mit Vorbescheid vom 20. März 2019 kündigte die IV-Stelle an, das Leistungsbegehren abzuweisen (IV-act. 23). Dagegen erhob A.________ innert erstreckter Frist am 14. Juni 2019 verschiedene Einwände und reichte zusätzlich einen Bericht des leitenden Arztes T.________ ein (vgl. IV-act. 29).
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D. Daraufhin erachtete der RAD-Arzt Dr.med. F.________ am 2. Juli 2019 weitere Abklärungen als nötig, welche u.a. eine Rückfrage bei der Gutachterstelle sowie die zusätzliche Durchführung einer neuropsychologischen Testung umfassten (IV-act. 30-10/10 und 31). Dazu äusserte sich die Gutachterstelle in einer Stellungnahme vom 5. August 2019 (IV-act. 33).
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E. Mit Verfügung vom 28. August 2019 hat die IV-Stelle das Leistungsbegehren abgewiesen. Dagegen liess A.________ rechtzeitig am 27. September 2019 beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben mit den folgenden Rechtsbegehren:
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\n - Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 28. August 2019 sei aufzuheben.
\n - Dem Beschwerdeführer sei seit dem 1. September 2018 eine ganze Rente zuzusprechen.
\n - Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur Durchführung von beruflichen Massnahmen, insbesondere einer Umschulung, zurückzuweisen.
\n - Subeventualiter sei dem Beschwerdeführer seit dem 1. September 2018 eine halbe Invalidenrente zuzusprechen.
\n - Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin.
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\n Verfahrensanträge:
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\n - Es sei ein zweiter Schriftenwechsel anzuordnen.
\n - Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die unterzeichnende Rechtsanwältin als unentgeltliche Rechtsbeiständin einzusetzen.
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F. Mit Vernehmlassung vom 31. Oktober 2019 beantragte die IV-Stelle, die Beschwerde sei abzuweisen, unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers.
\n Mit Replik vom 29. November 2019 erneuerte der Beschwerdeführer seine Rechtsbegehren. Die Duplik der IV-Stelle folgte am 8. Januar 2020. Dazu nahm der Beschwerdeführer in einer Eingabe vom 31. Januar 2020 Stellung. Die IV-Stelle verzichtete am 19. Februar 2020 auf die Erstattung weiterer Bemerkungen.
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Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung:\n
1.1 Nach Art. 4 Abs. 1 des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG; SR 831.20) in Verbindung mit