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\n \n \n I 2021 49
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| \n Entscheid vom 14. Januar 2022
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\n \n \n Besetzung
| \n lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident
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| \n Dr.med. Bernhard Zumsteg, Richter Dr.med. Pierre Lichtenhahn, Richter
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| \n MLaw Simone Höfliger, a.o. Gerichtsschreiberin
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\n \n \n Parteien
| \n A.________, \n Beschwerdeführerin, \n vertreten durch Rechtsanwältin lic.iur. B.________,
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| \n gegen
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| \n IV-Stelle Schwyz, Rechtsdienst, Postfach 53, 6431 Schwyz, \n Vorinstanz,
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\n \n \n Gegenstand
| \n Invalidenversicherung (Einstellung IV-Rente / Rückforderung)
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Sachverhalt:\n
A. A.________ (geb. [Datum]) hat die Primarschule in C.________ sowie die Sekundarschule in D.________ besucht. Von 1978 bis 1981 absolvierte sie eine kaufmännische Ausbildung mit Fähigkeitsausweis. In der Folge war sie bei verschiedenen Arbeitgebern im Rechnungswesen tätig, absolvierte Fortbildungen (u.a. Buchhalterdiplom/ Mehrwertsteuerexpertinnen-Ausbildung, Gemeindschreiberausbildung). Von 1991 bis 2004 war sie in der öffentlichen Verwaltung und anschliessend in der Privatwirtschaft tätig, ab 1. Oktober 2010 als Teamleiterin Rechnungswesen bei der E.________ in F.________; diese Anstellung wurde von der Arbeitgeberin per 30. Juni 2011 aufgelöst (vgl. IV-act. 19, 40-6/22 und 71-5/9). A.________ ist seit 1990 geschieden (IV-act. 1-1/8).
\n Am 12. September 2011 ging bei der IV-Stelle G.________ (__) eine Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen ein. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen umschrieb A.________ mit \"schweres Burnout\" (vgl. IV-act. 1-6/8, Ziff. 7.2).
\n Am 21. April 2012 erstatteten Dr.med. H.________ (Psychiatrie und Psychotherapie, I.________) und Professor Dr.med. J.________ (Facharzt für Neurologie FMH, _________) der Taggeldversicherung (K.________) ein psychiatrisches Gutachten (IV-act. 40).
\n Am 1. Mai 2012 trat A.________ bei der Gemeinde L.________ die Stelle als Leiterin der Finanzabteilung an; diese Anstellung wurde noch während der Probezeit per Ende Juli 2012 beendet (Fremdakten 6-8/11).
\n Vom 1. Oktober 2012 bis zum 26. Oktober 2012 war A.________ auf der Psychosomatischen Abteilung der Klinik M.________ hospitalisiert (IV-act. 53).
\n Am 11. Januar 2013 erstattete Dr.med. N.________ (Psychiatrie und Psycho-therapie FMH, ______) der Sozialversicherungsanstalt des Kantons G.________ eine psychiatrische Expertise (IV-act. 57).
\n Mit Schreiben vom 15. Januar 2013, vom 28. Mai 2013 sowie vom 31. Mai 2013 forderte die zuständige Mitarbeiterin der IV-Stelle G.________ den Austrittsbericht der Klinik M.________ an (IV-act. 58ff.). Am 7. Juni 2013 antwortete A.________ sinngemäss, dass sie nie eine IV-Rente beantragen wollte, dass sie seit geraumer Zeit arbeite und dass sie beantrage, \"das Dossier zu schliessen\" (IV-act. 61; gemäss Fremdakten 8-98/119 hatte A.________ ab 1. Februar 2013 bis zum 31. Mai 2014 für die Finanzkontrolle der Stadt _________ gearbeitet, siehe auch Fremdakten 8-112/119).
\n Mit Schreiben vom 10. Juni 2013 wies die zuständige Mitarbeiterin der IV-Stelle G.________ darauf hin, dass die K.________ sowie die __________________ Taggelder ausbezahlt hätten und falls nach Abschluss der Abklärungen Anspruch auf Rentenleistungen bestünde, gegebenenfalls es zu einer Verrechnung mit Leistungen der erwähnten Versicherungen komme, weshalb das IV-Gesuch nicht zurückgezogen werden könne; zudem wurde um Zustellung des Arbeitsvertrages und des Austrittsberichts der Klinik M.________ ersucht (IV-act. 62).
\n Mit Vorbescheid vom 30. September 2013 kündigte die IV-Stelle G.________ an, aufgrund fehlender Mitwirkung im Verfahren auf das Leistungsgesuch nicht einzutreten (IV-act. 64). Nachdem A.________ nicht reagierte, ist die IV-Stelle G.________ mit Verfügung vom 12. November 2013 auf das IV-Gesuch nicht eingetreten; zudem wurde im Dispositiv festgehalten, dass mögliche Leistungen seitens der IV abgewiesen werden und das Verfahren seitens der IV eingestellt wird (IV-act. 65).
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B. Vom 1. Mai 2014 bis zum 30. November 2014 arbeitete A.________ für den O.________ in _________ (Fremdakten 8-98/119 und 8-100/119).
\n Ab 1. Dezember 2014 hatte A.________ eine Anstellung bei der Ausgleichskasse P.________ in I.________ als Arbeitgeber-Revisorin (Fremdakten 8-101/199), welche per 22. Dezember 2014 beendet wurde (Fremdakten 8-104/119).
\n Am 4. Februar 2015 unterbreitete die Einwohnergemeinde __________ (G.________) A.________ einen Arbeitsvertrag als Leiterin der Abteilung Finanzen in einem 50%-Pensum (Fremdakten 8-49ff./119). Am 16. März 2015 wurde diese Anstellung wegen \"unüberbrückbarer Meinungsdifferenzen\" von der Arbeitgeberin per 30. März 2015 gekündigt (Fremdakten 8-60/119; 8-64/119).
\n Ebenfalls am 16. März 2015 unterzeichnete A.________ einen Anstellungsvertrag als Leiterin Finanzen bei der Einwohnergemeinde Q.________ in einem 50%-Pensum (Fremdakten 8-46ff./119).
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C. Am 30. Juni 2015 unterzeichnete A.________ eine IV-Anmeldung (Eingang bei der IV-Stelle Schwyz am 2.7.2015); die gesundheitlichen Beeinträchtigungen wurden mit \"mittelschwere chronifizierte Depression, Hüftarthrose\" umschrieben (IV-act. 71). Gestützt auf eine Einschätzung des RAD-Arztes Dr.med. R.________ (Allgemeinmedizin FMH) vom 18. August 2015 (IV-act. 87-4/4) forderte die IV-Stelle unter Hinweis auf die Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht A.________ am 25. August 2015 auf, eine stationäre Behandlung (inkl. antidepressive Medikation) aufzunehmen (IV-act. 89). Dazu äusserte sich die Rechtsvertreterin von A.________ in einer Eingabe vom 23. September 2015 (vgl. IV-act. 94). Daraufhin forderte die IV-Stelle vom behandelnden Psychiater Dr.med. S.________ (Facharzt für Psychiatrie, Fähigkeitsausweis [SGKN] Elektroneuromyographie, ___), einen Verlaufsbericht an, welcher nach Mahnungen am 18. Februar 2016 erstattet wurde (siehe IV-act. 99). In der Beurteilung des RAD-Arztes Dr.med. R.________ vom 29. Februar 2016 wurde die maximal erreichbare Arbeitsfähigkeit als Buchhalterin oder in ähnlicher administrativer Tätigkeit (ohne leitende Funktion) auf 50% veranschlagt (IV-act. 101-5/5).
\n Mit Vorbescheid vom 1. April 2016 kündigte die IV-Stelle an, ab 1. Januar 2016 einen Anspruch auf eine halbe IV-Rente (IV-Grad 50%) zu gewähren (IV-act. 106). Daran hielt die IV-Stelle mit Verfügung vom 19. Juli 2016 fest (IV-act. 113).
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D. Mit Schreiben vom 11. März 2020 forderte die IV-Stelle A.________ auf, einen IV-Revisions-Fragebogen auszufüllen und zu retournieren (IV-act. 122). Nach Mahnungen und der Einräumung von Fristverlängerungen ging am 17. Juni 2020 der entsprechende Fragebogen ein (IV-act. 129).
\n Am 15. Juli 2020 verfügte die IV-Stelle, dass die Rente per sofort sistiert werde; in der Begründung wurde auf Stellenwechsel nach der Rentenzusprechung sowie auf nicht gemeldete Einkommen hingewiesen (IV-act. 132).
\n Am 14. September 2020 teilte die Rechtsvertreterin der IV-Stelle mit, dass A.________ nicht mehr bei Dr.med. T.________, sondern bei Dr.med. U.________ (Psychiatrie und Psychotherapie FMH, ________) in psychiatrischer Behandlung sei (IV-act. 138). Letzterer erstattete am 4. November 2020 einen Verlaufsbericht (IV-act. 139).
\n Mit Vorbescheid vom 11. März 2021 kündigte die IV-Stelle an, die Rente rückwirkend per 1. Januar 2016 aufzuheben (IV-act. 146). Dagegen liess A.________ am 29. April 2021 Einwände einreichen (IV-act. 157).
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E. Am 14. Juni 2021 verfügte die IV-Stelle was folgt (IV-act. 159-1/6, Schreibweise gemäss Original):
\n Die ausgerichteten Rentenzahlungen vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 werden zurückgefordert. Während genannten Zeitpunkt bestand kein Anspruch auf Rentenleistungen.
\n Die halbe Rente wird rückwirkend vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 und vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 auf eine Viertelsrente herabgesetzt. Der Differenzbetrag ist zurückzufordern.
\n Es liegt eine Verletzung der Meldepflicht vor. Die in dieser Zeit zu Unrecht bezogenen Leistungen sind zurückzuerstatten (