\n  
\n  
\n  
\n  
\n \n \n \n \n \n \n \n
I 2024 1
 
\n  
\n  
\n  
\n  
\n \n \n \n \n \n \n \n
 
Entscheid vom 12. Juni 2025
\n  
\n  
\n  
\n  
\n  
\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n
Besetzung
Dr.iur. Vital Zehnder, Präsident
 
Dr.med. Urs Gössi, Richter
Dr.med. Pierre Lichtenhahn, Richter
 
MLaw Manuel Gamma, Gerichtsschreiber
\n  
\n  
\n  
\n  
\n  
\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n
Parteien
A.________,
\n Beschwerdeführerin,
\n vertreten durch Rechtsanwältin B.________,
 
gegen
 
IV-Stelle Schwyz, Rechtsdienst, Postfach 53, 6431 Schwyz,
\n Vorinstanz,
\n  
\n  
\n  
\n  
\n  
\n \n \n \n \n \n \n \n
Gegenstand
Invalidenversicherung (Rente)
\n  
\n
Sachverhalt:
\n A. A.________ (Jg. 1989) erlitt 1997 eine traumatische Hirnverletzung mit multifokalen Läsionen, als sie unkontrolliert vom Trottoir auf die Fahrbahn trat und von einem Auto angefahren wurde. Als Unfallfolge blieb ein diskreter Halte-, Aktions- und Intensionstremor der rechten Hand, der bei körperlicher und emotionaler Belastung zunimmt (IV-act. 8). Am 25. März 2007 meldete sich A.________ für IV-Leistungen in Form beruflicher Massnahmen an (IV-act. 1), wobei das Dossier geschlossen werden konnte, nachdem sie eine Berufsausbildung als Detailhandelsangestellte absolvieren konnte (IV-act. 21). 2010 schloss sie diese Ausbildung ab. Nachdem ihre Anstellung im Jahr 2011 aus gesundheitlichen Gründen gekündigt wurde, beantragte A.________ bei der IV Leistungen. So wurde sie etwa auch unterstützt bei der Umschulung zur Fachfrau Betreuung (IV-act. 74, 78), welche sie am 31. Juli 2016 mit dem Fähigkeitszeugnis abschloss (IV-act. 137). In der Folge arbeitete sie bei verschiedenen Arbeitgebern als Hort- und Spielgruppenmitarbeiterin sowie als Nanny in Privathaushalten (vgl. IV-act. 327).
\n B. Zur Klärung der Leistungsansprüche von A.________ veranlasste die IV-Stelle eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung (IV-act. 148). Der entsprechende Auftrag wurde der MEDAS C.________ zugeteilt (IV-act. 150). Das Gutachten wurde am 30. November 2017 vorgelegt (IV-act. 157). Am 31. Januar 2019 wurde ein Verlaufsgutachten in Auftrag gegeben, welches am 18. Dezember 2019 abgegeben wurde (IV-act. 204). Nachdem sich weitere Fragen, namentlich infolge Cannabiskonsums, stellten, empfahl der RAD-Arzt für eine abschliessende Beurteilung eine neuropsychologische und psychiatrische Verlaufsbegutachtung (IV-act. 251), mit welcher lic.phil. D.________ und Dr.med. E.________ beauftragt wurden. Ihre interdisziplinäre Gesamtbeurteilung legten sie am 11. Februar 2022 vor (IV-act. 269), die Beantwortung von Zusatzfragen am 30. März 2022 (IV-act. 272, 274). Mit Vorbescheid vom 9. Mai 2022 informierte die IV-Stelle A.________, man beabsichtige, ihr ab dem 1. Juli 2019 eine Viertelsrente zuzusprechen (IV-act. 279). Hiergegen erhob A.________ am 19. Mai 2022 Einwand und machte eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes seit Begutachtung geltend (IV-act. 285). Nach weiteren Abklärungen wurde die Absicht der Zusprache einer Viertelsrente mit Vorbescheid vom 3. Oktober 2023 erneuert (IV-act. 309). Am 30. Oktober 2023 ersuchte A.________ die IV-Stelle um Unterstützung bei der Verwertung der Restarbeitsfähigkeit (IV-act. 317).
\n C. Mit Verfügung vom 15. November 2023 sprach die IV-Stelle A.________ ab dem 1. Juli 2019 eine Viertelsrente zu (IV-act. 321, 323).
\n D. Am 3. Januar 2024 lässt A.________ beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz fristgerecht (in Beachtung des Fristenstillstandes nach