{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2000-05-30", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_00-01-23_2000-05-30.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37676", "Checksum": "0d14e87b0d1ea76202827de1a89bd6d6"}, "Num": ["00/01 23"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 30.05.2000 00/01 23"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 30.05.2000 00/01 23"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 30.05.2000 00/01 23"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bundesverfassung. Art. 5 Abs. 3, Art. 9 BV. | Bundesverfassung. Art. 5 Abs. 3, Art. 9 BV. Grundsatz von Treu und Glauben. Verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz. Ein Anspruch auf Schutz des Vertrauens besteht nur dann, wenn der B\u00fcrger die ihm nach den Umst\u00e4nden zumutbare Sorgfalt und Aufmerksamkeit hat walten lassen. Wer trotz vorhandener Zweifel ohne entsprechende R\u00fcckfrage die Verf\u00fcgung im g\u00fcnstigen Sinne auslegt und entsprechende Dispositionen trifft, kann sich nicht auf den Schutz des guten Glaubens berufen. Der Grundsatz von Treu und Glauben verlangt vom Verf\u00fcgungsadressaten sich bei Unklarheiten bei der verf\u00fcgenden Beh\u00f6rde zu erkundigen. Wer bauen will, muss sich im Rahmen des Zumutbaren um die Rechtm\u00e4ssigkeit seines Tuns k\u00fcmmern. Aus dem Nichtergehen der Abbruchverf\u00fcgung w\u00e4hrend nicht ganz drei Jahren kann vorliegend kein Vertrauenstatbestand hergeleitet werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben verbietet Beh\u00f6rden und Privaten gleichermassen rechtsmissbr\u00e4uchliches und widerspr\u00fcchliches Verhalten. Wer eine gegebene Zusage oder Einwilligung, die zur Erlangung einer beg\u00fcnstigenden Verf\u00fcgung gef\u00fchrt hat, sp\u00e4ter ausdr\u00fccklich oder stilllschweigend in Abrede stellt, handelt widerspr\u00fcchlich. Widerspr\u00fcchliches Verhalten der Privaten findet keinen Rechtsschutz."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:49:36", "Checksum": "d63d502c8284366ccde06cad8d18803c"}