{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2003-02-14", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_02-03-30_2003-02-14.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37771", "Checksum": "9ea212f80d626731e44dd74221889571"}, "Num": ["02/03 30"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 14.02.2003 02/03 30"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 14.02.2003 02/03 30"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 14.02.2003 02/03 30"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Oeffentliches Beschaffungswesen. Art. 20 Abs. 1 OR. Art. 2, Art. 3 lit. f UWG. Art. 32 Abs. 4, Art. 33 Abs. 1 lit. k Ziff. 3, Art. 41 Abs. 1, Art. 44, Art. 49 Abs. 2 SubV.  | Oeffentliches Beschaffungswesen. Art. 20 Abs. 1 OR. Art. 2, Art. 3 lit. f UWG. Art. 32 Abs. 4, Art. 33 Abs. 1 lit. k Ziff. 3, Art. 41 Abs. 1, Art. 44, Art. 49 Abs. 2 SubV. Keine Nichtigkeit des zwischen der Vergabebeh\u00f6rde und der Anbieterin verfr\u00fcht abgeschlossenen Liefervertrages aus diesem Grunde. Die Nichtigkeitsfolge l\u00e4sst sich insbesondere nicht aus dem Sinn und Zweck der verletzten Norm von Art. 41 Abs. 1 SubV ableiten. Einen weitergehenden Rechtsschutz des zu Unrecht nicht ber\u00fccksichtigten Submittenten als den in Art. 41 f. und Art. 49 Abs. 2 SubV vorgesehenen h\u00e4tte der Gesetzgeber umzusetzen. Erscheint ein Angebot im Verh\u00e4ltnis zu den Konkurrenzofferten als ungew\u00f6hnlich niedrig, so ist die Vergabebeh\u00f6rde unabh\u00e4ngig vom Vorliegen eines Unterangebotes berechtigt zu pr\u00fcfen, ob der betreffende Anbieter die Teilnahmebedingungen eingehalten hat. Ein Unterangebot liegt in der Regel dann vor, wenn ein Anbieter seine Leistung zu einem Preis anbietet, der unter den Gestehungskosten liegt (Verlustpreis). Die Gr\u00fcnde f\u00fcr ein derartiges Unterangebot k\u00f6nnen vielf\u00e4ltig und durchaus lauter sein: Es sollen bspw. Ueberkapazit\u00e4ten \u00fcberbr\u00fcckt, wenigstens Fixkosten gedeckt oder Arbeitspl\u00e4tze erhalten werden. Unlauter ist das Angebot dagegen dann, wenn der Unternehmer die Differenz zu kostendeckenden Preisen mit illegalen Mitteln deckt, etwa durch Verletzung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen oder durch Verwendung von Einsparungen, die aus Steuer- oder Abgabehinterziehungen resultieren. Der Tatbestand des unlauteren Lockvogels gilt bei einzelfallbezogenen (Unter-)Angeboten bei Submissionen als nicht erf\u00fcllt. Zum Umfang des Akteneinsichtsrechts im Vergabeverfahren."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:45:09", "Checksum": "6903c01734ac33c553eea82904c3653e"}