{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2005-11-18", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_04-05-30_2005-11-18.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37669", "Checksum": "2cbfed0065b0c6302fb15cf8d3363463"}, "Num": ["04/05 30"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 18.11.2005 04/05 30"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 18.11.2005 04/05 30"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 18.11.2005 04/05 30"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fremdenpolizei. Art. 3 Abs. 3 ANAG. Art. 64 i.V.m. Art. 13 VRPV. Art. 64 i.V.m. Art. 50 VRPV. | Fremdenpolizei. Art. 3 Abs. 3 ANAG. Art. 64 i.V.m. Art. 13 VRPV. Art. 64 i.V.m. Art. 50 VRPV. Die aufschiebende Wirkung kommt gegen negative Verf\u00fcgungen, mit denen ein Antrag abgewiesen wird, nicht zum Tragen. Die Rechtsmitteleinlegung hat nicht zur Folge, dass es wegen der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels vorl\u00e4ufig so gehalten werden m\u00fcsste, wie wenn dem gestellten Begehren stattgegeben worden w\u00e4re. Ein Rechtsmittel gegen die Abweisung eines Gesuches um Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung bewirkt somit trotz aufschiebender Wirkung keine vorl\u00e4ufige Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung. Wird gegen einen Entscheid, der den Ablauf einer Bewilligung best\u00e4tigt, Beschwerde erhoben und soll w\u00e4hrend der Dauer des Verfahrens der Zustand belassen werden, wie er vor dem Ablauf der Bewilligung bestand, kann eine vorsorgliche Massnahme angeordnet werden. F\u00fcr den Entscheid \u00fcber die Anordnung vorsorglicher Massnahmen kommt dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit besondere Bedeutung zu. Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung einer Beschwerdef\u00fchrerin und Bewilligung der Erwerbst\u00e4tigkeit, damit diese ihre jetzige Erwerbst\u00e4tigkeit bis zum Zeitpunkt der Wegweisung auf Grund eines rechtskr\u00e4ftigen Wegweisungsentscheides weiterhin aus\u00fcben kann."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:49:41", "Checksum": "c0660cb96f3a570c0429c515b2957ae4"}