{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2006-11-28", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_06-07-08_2006-11-28.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37632", "Checksum": "3d4c4182e1995cd651a6573127428d57"}, "Num": ["06/07 08"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 28.11.2006 06/07 08"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 28.11.2006 06/07 08"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 28.11.2006 06/07 08"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Firmenrecht. Art. 951 Abs. 2 OR. (Bundesgericht) | Firmenrecht. Art. 951 Abs. 2 OR. Diese Bestimmung soll Verwechslungen im Rechtsverkehr verhindern. Die Gefahr der Verwechslungen besteht, wenn die Firma eines Unternehmens f\u00fcr die eines andern gehalten werden kann (unmittelbare Verwechslungsgefahr) oder wenn bei Aussenstehenden der Eindruck entsteht, die Unternehmen seien wirtschaftlich oder rechtlich verbunden (mittelbare Verwechslungsgefahr). Ob sich zwei Firmen hinreichend deutlich unterscheiden, ist aufgrund des Gesamteindrucks zu beurteilen, den sie in der Erinnerung beim Publikum hinterlassen. \"Biomed AG\" und \"Biomet Orthopaedics Switzerland GmbH\". Der Ausdruck \"Biomed\" kommt einer gemeinfreien Sachbezeichnung mindestens sehr nahe. Bereits ein verh\u00e4ltnism\u00e4ssig kennzeichnungsschwacher Zusatz reicht aus, um bei Verwendung der wenn auch sehr \u00e4hnlichen und bei deutscher Aussprache im Klang verwechselbaren Bezeichnung \"Biomet\" gen\u00fcgend Abstand zu schaffen. Weder im Schriftbild noch im Sinngehalt kann der Zeichenbestandteil \"met\" bei hinreichender Aufmerksamkeit mit \"med\" verwechselt werden. Insbesondere ist darin kein Hinweis auf den Bereich der Medizin zu sehen. Der zus\u00e4tzliche Firmenbestandteil \"Orthopaedics\" weist auf den sachlichen T\u00e4tigkeitsbereich der Orthop\u00e4die hin und vermittelt damit eine Vorstellung, von der anzunehmen ist, dass sie im Ged\u00e4chtnis der Adressaten haften bleibt. Der Zusatz \"Orthopaedics\" ist trotz seiner Eigenschaft als gemeinfreie Sachbezeichnung geeignet, einen hinreichenden Abstand zur Firma der Kl\u00e4gerin zu schaffen, zumal er einen klar von \"Biomed\" abweichenden Sinngehalt vermittelt."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:51:32", "Checksum": "dab19a0ab6cbfced9040cdf534655c2b"}