{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2007-01-12", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_06-07-20_2007-01-12.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37629", "Checksum": "ba3377293392bd316b5fb11f4d624c64"}, "Num": ["06/07 20"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 12.01.2007 06/07 20"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 12.01.2007 06/07 20"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 12.01.2007 06/07 20"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer. Art. 18 Abs. 2, Art. 32 Abs. 2, Art. 34 lit. d DBG. | Direkte Bundessteuer. Art. 18 Abs. 2, Art. 32 Abs. 2, Art. 34 lit. d DBG. Selbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit. Abgrenzung Privat- und Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen: Notwendiges Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen, notwendiges Privatverm\u00f6gen und Alternativg\u00fcter. Ob ein Wertgegenstand dem Privat- oder dem Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen zuzuordnen ist, ist aufgrund einer W\u00fcrdigung aller in Betracht kommenden tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde zu entscheiden. Ist der Steuerpflichtige Bauunternehmer oder ein dem Baugewerbe nahe stehender Unternehmer, so kann auch ein an sich der privaten Anlage und Wohnzwecken dienendes Ein- oder Mehrfamilienhaus eine dem Betrieb zugute kommende Funktion erf\u00fcllen, in dem es bspw. durch Arbeitsbeschaffung oder auf andere Weise die unternehmerische T\u00e4tigkeit f\u00f6rdert. In concreto ist aufgrund der gesamten Umst\u00e4nde das Grundst\u00fcck weiterhin als Privatverm\u00f6gen zu qualifizieren. Abgrenzung von abzugsf\u00e4higen Unterhaltskosten und nicht abzugsf\u00e4higen Anlagekosten. Nach der so genannten Dumont-Praxis sind Kosten, die ein Steuerpflichtiger zur Instandstellung einer neu erworbenen, vom bisherigen Eigent\u00fcmer vernachl\u00e4ssigten Liegenschaft kurz nach Anschaffung aufwenden muss, nicht abziehbar. Die Kosten f\u00fcr den Unterhalt neu erworbener, nicht vernachl\u00e4ssigter Liegenschaften k\u00f6nnen vom rohen Einkommen abgezogen werden, wenn es um den periodischen Unterhalt geht. Davon zu unterscheiden ist der Fall, wo der neue Vermieter die Liegenschaft renoviert, um den Mietertrag zu steigern oder wo eine Liegenschaft ganz oder teilweise umgebaut oder einer neuen Nutzung zugef\u00fchrt wird. Hier dienen die Ausgaben nicht dazu, die Liegenschaft in ihrem bisherigen ertrags- oder nutzungsm\u00e4ssigen Zustand zu erhalten, sondern zielen darauf ab, die Einkommensquelle zu verbessern. In concreto k\u00f6nnen die get\u00e4tigten Aufwendungen nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:51:35", "Checksum": "8982b16e64a4245bd8ae2c739466d23a"}