{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2007-01-30", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_06-07-21_2007-01-30.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37627", "Checksum": "e1919c94f130c9b6636485e4d1d1ab1f"}, "Num": ["06/07 21"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 30.01.2007 06/07 21"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 30.01.2007 06/07 21"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 30.01.2007 06/07 21"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer. Art. 130 Abs. 2, Art. 132 Abs. 3 DBG. | Direkte Bundessteuer. Art. 130 Abs. 2, Art. 132 Abs. 3 DBG. Ermessensveranlagung. Die Mahnung erst im Einspracheverfahren entspricht nicht dem Wortlaut von Art. 130 Abs. 2 DBG. Solange die Vorinstanz im Einspracheverfahren ihre Kognition aber nicht i.S.v. Art. 132 Abs. 3 DBG einschr\u00e4nkt, reicht es aus, wenn der Steuerpflichtige erst im Einspracheverfahren gemahnt, d.h. darauf hingewiesen wird, dass ohne die verlangte Erf\u00fcllung der Verfahrenspflichten die Veranlagung nach Ermessen erfolgt bzw. eine bereits vorgenommene Ermessensveranlagung best\u00e4tigt und die dagegen erhobene Einsprache abgewiesen wird. Falls der Steuerpflichtige dann seine Verfahrenspflichten erf\u00fcllt, muss die Vorinstanz die Veranlagung auch dann korrigieren, wenn sie nicht offensichtlich unrichtig gewesen ist. M\u00f6chte die Vorinstanz diese M\u00f6glichkeit vermeiden, muss sie den pflichtvergessenen Steuerpflichtigen bereits im erstinstanzlichen Verfahren mahnen. Wenn der Einsprecher seinen Verfahrenspflichten aber trotz Mahnung auch im Einspracheverfahren nicht nachkommt, verdient dieses Verhalten keinen Rechtsschutz dadurch, dass der Einspracheentscheid aufgehoben wird, um die Mahnung im erstinstanzlichen Verfahren nachzuholen (Pr\u00e4zisierung der Rechtsprechung)."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:51:54", "Checksum": "9cf5aae0b3ec566880fbfa4a379def6e"}