{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2006-06-09", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_06-07-25_2006-06-09.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37650", "Checksum": "ea74cf747669785a11226e55b8174629"}, "Num": ["06/07 25"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 09.06.2006 06/07 25"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 09.06.2006 06/07 25"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 09.06.2006 06/07 25"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer. Art. 130 Abs. 2, Art. 132 Abs. 3 DBG. | Direkte Bundessteuer. Art. 130 Abs. 2, Art. 132 Abs. 3 DBG. Rettung oder gew\u00f6hnlicher medizinischer Transport? Dringlichkeit der \u00e4rztlichen Behandlung als entscheidendes Kriterium f\u00fcr die Unterscheidung. Muss der Patient unverz\u00fcglich \u00e4rztlicher Behandlung zugef\u00fchrt oder aus einer bedrohlichen Situation befreit werden, um den Tod, bleibende oder auch nur vor\u00fcbergehende gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigungen zu vermeiden bzw. eine eingetretene Beeintr\u00e4chtigung zu behandeln, ist von einer Rettung auszugehen. Ist dagegen eine medizinische Behandlung oder Untersuchung nur bei Gelegenheit n\u00f6tig, ohne dass eine akute Gef\u00e4hrdung besteht, ist der Transport zum Leistungserbringer keine Rettung mehr. Das Vorliegen einer Rettungssituation, d.h. das Erfordernis einer unverz\u00fcglichen Befreiung aus einer Notlage oder der unverz\u00fcglichen Zuf\u00fchrung zu einem medizinischen Leistungserbringer beurteilt sich aufgrund einer Beurteilung ex ante, d.h. aus der Sicht bei der Rettungssituation. Die Pr\u00fcfung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit eines Rettungsmittels hat zur\u00fcckhaltend zu erfolgen. Der Krankenversicherer kann eine Kostenbeteiligung dann ablehnen oder einschr\u00e4nken, wenn die Rettungsaktion offensichtlich unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig war. Bejahung der Leistungspflicht des obligatorischen Krankenpflegeversicherers f\u00fcr einen Helikoptertransport i.S. einer Rettung gem\u00e4ss Art. 27 KLV f\u00fcr einen verunfallten Snowboarder mit einem vom Patrouilleur vor Ort erkannten Schl\u00fcsselbeinbruch oder einer Schulterluxation."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:50:43", "Checksum": "5811b886caeab55717669ffa5dbfac40"}