{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2006-02-22", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_06-07-30_2006-02-22.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37660", "Checksum": "b1aedca1fea626701ce8a79cf3ccedba"}, "Num": ["06/07 30"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 22.02.2006 06/07 30"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 22.02.2006 06/07 30"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 22.02.2006 06/07 30"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. d, Art. 44 lit. b StG. | Kantonale direkte Steuern. Art. 30 Abs. 1 lit. d, Art. 44 lit. b StG. Mit dem Beruf zusammenh\u00e4ngende Weiterbildungs- und Umschulungskosten sind abzugsf\u00e4hige Berufskosten, Ausbildungskosten sind nicht abziehbar. Umschreibung der Weiterbildungskosten. Bildungsgang eines Primarlehrers zum Supervisor und Organisationsentwickler. Supervision und Organisationsentwicklung sind nicht typische T\u00e4tigkeiten des Lehrers. Die Aufgaben des Supervisors bzw. Organisationsentwicklers und die dazu dienlichen Kompetenzen sind weitgehend allgemeiner Art. Bei der Supervision und Organisationsentwicklung geht es nicht um den Erwerb verbesserter Kenntnisse f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Primarlehrert\u00e4tigkeit. Die Kosten f\u00fcr die Ausbildung des Beschwerdef\u00fchrers in Supervision und Organisationsentwicklung stehen deshalb nicht i.S.v. Art. 30 Abs. 1 lit. d StG mit dem gegenw\u00e4rtigen Beruf des Steuerpflichtigen im Zusammenhang. Beim vom Beschwerdef\u00fchrer besuchten Kurs handelt es sich nicht um eine Weiterbildung i.S.v. Art. 30 Abs. 1 lit. d StG, sondern um eine Ausbildung i.S.v. Art. 44 lit. b StG. Verneinung der Abzugsf\u00e4higkeit der Ausbildungskosten auch unter dem Gesichtspunkt der nach Art. 30 Abs. 1 lit. d StG ebenfalls abzugsf\u00e4higen Umschulungskosten. Der Vorinstanz ist zuzustimmen, dass die Primarlehrert\u00e4tigkeit nicht als zukunftsloser Beruf angesehen werden kann."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:50:23", "Checksum": "642beb851d8277a489750ea6b451c10e"}