{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2007-09-05", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_06-07-40_2007-09-05.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37597", "Checksum": "e4b6356b5c8df09e41821d693239f8ba"}, "Num": ["06/07 40"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 05.09.2007 06/07 40"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 05.09.2007 06/07 40"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 05.09.2007 06/07 40"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufsicht. Art. 12 lit. a, Art. 14 BGFA. Art. 7 AnV. | Aufsicht. Art. 12 lit. a, Art. 14 BGFA. Art. 7 AnV. Die Berufspflichten des Anwaltes beziehen sich nicht auf sein Privatleben. Art. 12 BGFA statuiert nur Berufsregeln. Vorkommnisse im Privatleben eines Anwaltes schliessen den Eintrag in das kantonale Anwaltsregister nur aus bzw. f\u00fchren nur dann zur L\u00f6schung des Eintrages (Art. 9 BGFA), wenn eine strafrechtliche Verurteilung wegen Handlungen vorliegt, die mit dem Anwaltsberuf nicht zu vereinbaren sind (Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA) oder wenn gegen einen Anwalt Verlustscheine bestehen (Art. 8 Abs. 1 lit. c BGFA). Der angezeigte Rechtsanwalt war im strafrechtlichen Verfahren vor Landgericht Uri nicht als Parteivertreter involviert. Er war selbst Partei des Verfahrens und als solche pers\u00f6nlich betroffen. Das beanstandete Schreiben verfasste der Angezeigte als Antwort auf den an der Verhandlung durch den Anzeiger erhobenen Vorwurf. Dabei handelte er aufgrund seiner Parteistellung als Privatperson und nicht als Rechtsanwalt. Daran \u00e4ndert nichts, dass der Angezeigte f\u00fcr das Schreiben Anwaltsbriefpapier verwendet hatte. Ein Anwalt handelt nur dann als Rechtsanwalt im prozessualen Sinne, wenn er f\u00fcr einen Klienten oder eine Klientin t\u00e4tig wird. Die Benutzung bestimmten Briefpapiers ist dabei sekund\u00e4r. Da der Angezeigte das Schreiben als Privatperson verfasste, sind die Berufsregeln des Art. 12 BGFA im vorliegenden Fall unbeachtlich. Der Aufsichtsbeschwerde ist demnach keine weitere Folge zu geben."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:53:02", "Checksum": "2721f6208e2ff2eed5a035be9b211c64"}