{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2007-06-29", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_06-07-42_2007-06-29.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37602", "Checksum": "cb3d9dedb3b769e24f0a5d4c504055e9"}, "Num": ["06/07 42"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 29.06.2007 06/07 42"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 29.06.2007 06/07 42"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 29.06.2007 06/07 42"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufsicht. Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Art. 29 Abs. 1 und 3 BV. Art. 55 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1 GOG. Art. 50 Abs. 1, Art. 123 Abs. 1, Art. 125 ZPO. | Aufsicht. Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Art. 29 Abs. 1 und 3 BV. Art. 55 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1 GOG. Art. 50 Abs. 1, Art. 123 Abs. 1, Art. 125 ZPO. Zivilprozessuales Verfahren. Ist wie vorliegend keine andere Anfechtungsm\u00f6glichkeit gegeben, kann gegen Amtshandlungen und Unterlassungen der richterlichen Beh\u00f6rden jedermann beim Obergericht Aufsichtsbeschwerde erheben. Dabei hat das Obergericht auch einzuschreiten, wenn richterliche Beh\u00f6rden die Gesch\u00e4fte ungeb\u00fchrlich verz\u00f6gern. Das Beschleunigungsgebot steht dabei in einem Spannungsverh\u00e4ltnis \"zur Krux des Zivilprozesses\", n\u00e4mlich zur zeitlichen Ausuferung des Zivilprozesses infolge der Gew\u00e4hrung des rechtlichen Geh\u00f6rs. Aus dem Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r folgt auch ein Anspruch der Partei auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand. Eine Verz\u00f6gerung des Scheidungsverfahrens kann im Interesse vor allem des nicht erwerbst\u00e4tigen Ehegatten sein, wenn er nach der Scheidung mit einer Verringerung der Unterst\u00fctzung durch den erwerbst\u00e4tigen Ehegatten rechnen muss. Gerade bei der Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Rechtsverbeist\u00e4ndung kann zudem die Ausweitung des Verfahrens durch Einleitung weiterer Verfahren, insbesondere von Rechtsmittelverfahren, f\u00fcr den entsprechenden Rechtsanwalt von Interesse sein, weil er so, wenn nicht auf Kosten der Gegenpartei, dann auf Kosten des solventen Staates Aufwand betreiben kann. Einzelne unn\u00f6tige Bem\u00fchungen k\u00f6nnen deshalb dem Rechtsvertreter nicht mehr aus der Staatskasse entsch\u00e4digt werden. Erreicht die Gesamtheit der Bem\u00fchungen des unentgeltlichen Rechtsbeistandes ein Ausmass, das zur Interessenwahrung nicht mehr als notwendig angesehen werden kann, kann auch die Rechtsverbeist\u00e4ndung \u00fcberhaupt widerrufen werden. Wann eine solche \u00dcberm\u00e4ssigkeit in einem konkreten Verfahren erreicht wird, h\u00e4ngt auch von den Umst\u00e4nden des Falles ab. Dabei sind nicht nur einzelne Verfahren f\u00fcr sich, sondern alle sachlich miteinander zusammenh\u00e4ngenden Verfahren zusammen zu betrachten. Zeigt ein regelm\u00e4ssiger Mehraufwand eines Anwaltes f\u00fcr unentgeltliche Rechtspflegemandate im Vergleich zu anderen Rechtsanw\u00e4lten oder im Vergleich zu privaten Mandaten, dass er mehr Aufwand betreibt, als im Allgemeinen als notwendig erachtet wird, kann es gerechtfertigt sein, dem entsprechenden Rechtsanwalt keine Mandate f\u00fcr die unentgeltliche Rechtspflege mehr zu erteilen oder solche Mandate zu entziehen, wenn das Verfahren ausgeweitet bzw. im Zusammenhang mit einem Verfahren weitere Verfahren eingeleitet werden. In concreto hat das Scheidungsverfahren an sich nicht \u00fcberm\u00e4ssig lange gedauert, auch wenn das Ehe-schutzverfahren zwar bereits im Jahre 2000 eingeleitet wurde und die rechtskr\u00e4ftige Scheidung im Jahre 2006 erfolgte. Auch kann nicht deutlich genug aufgezeigt werden, dass der betreffende Rechtsanwalt eherechtliche Verfahren als unentgeltlicher Rechtsbeistand generell \u00fcberm\u00e4ssig verz\u00f6gert."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:52:56", "Checksum": "f9af8570b7830783509da8c25f3547ec"}