{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2009-01-22", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_08-09-09_2009-01-22.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37545", "Checksum": "5454df939e462adf2e10228c76be0092"}, "Num": ["08/09 09"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 22.01.2009 08/09 09"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 22.01.2009 08/09 09"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 22.01.2009 08/09 09"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Markenschutz. Art. 2 lit. a, Art. 47 Abs. 1 MSchG.  | Markenschutz. Art. 2 lit. a, Art. 47 Abs. 1 MSchG. Wortmarke \"Gotthard\" und Wort-/Bildmarke \"Gotthard\" f\u00fcr \"Brennstoffe (einschliesslich Motorentreibstoffe)\". Als Gemeingut nach Art. 2 MSchG vom Markenschutz ausgeschlossen sind auch geografische Herkunftsangaben. Darunter fallen nach Art. 47 Abs. 1 MSchG direkte oder indirekte Hinweise auf die geografische Herkunft von Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich Hinweise auf die Beschaffenheit oder auf Eigenschaften, die mit der Herkunft zusammenh\u00e4ngen. Jedem Produzenten muss es m\u00f6glich sein, auf die Herkunft seiner Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen. Herkunftsangaben gelten daher solange als freihaltebed\u00fcrftig, als nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich weitere Produzenten oder sonstige Anbieter im entsprechenden Gebiet niederlassen. Der Name \"Gotthard\" bezeichnet geografisch (zumindest auch) die Gotthardregion. Geografische Herkunftsangaben sind als Gemeingut vom Markenschutz ausgenommen, falls der entsprechende Ort als Herkunftsort der entsprechenden Produkte \u00fcberhaupt in Frage kommt. Der Name \"Gotthard\" kann bspw. im Zusammenhang mit dem Brennstoff Holz ohne weiteres als Produktions-, Fabrikations- und Handelsort dieser Ware verstanden werden. Bejahung der Freihaltebed\u00fcrftigkeit des Wortes \"Gotthard\" zur Bezeichnung von Brennstoffen. Die entsprechende Wortmarke ist nichtig. Bei der Wort-/Bildmarke \"Gotthard\" ist der Gesamteindruck ausschlaggebend. Bei der Wort-/Bildmarke ist der Schriftzug \"Gotthard\" das dominierende Element. Die Wort-/Bildmarke wird vom freihaltebed\u00fcrftigen Begriff \"Gotthard\" gepr\u00e4gt und ist damit als Ganzes schutzunf\u00e4hig. Die streitgegenst\u00e4ndlichen Marken sind nichtig."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:55:14", "Checksum": "447a2a8512bb999e9d525ece663a9969"}