{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2008-03-06", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_08-09-16_2008-03-06.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37591", "Checksum": "4f013d3f6b0774ec28ccc66f106acdaf"}, "Num": ["08/09 16"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 06.03.2008 08/09 16"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 06.03.2008 08/09 16"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 06.03.2008 08/09 16"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strafgesetzbuch. Art. 285 Ziff. 1 StGB.  | Strafgesetzbuch. Art. 285 Ziff. 1 StGB. Begibt sich der Beschwerdef\u00fchrer in eine Unterf\u00fchrung, um einen Beamten wegen eines gegen ihn laufenden Steuerverfahrens zur Rede zu stellen und packt er den Beamten am Kragen, um ihm mitzuteilen, dass er mit der Briefschreiberei aufh\u00f6ren solle, ansonsten dann etwas laufen werde und dass er (der Beschwerdef\u00fchrer) nichts zu verlieren habe und dass es das n\u00e4chste Mal nicht so glimpflich ablaufe, steht fest, dass der Beschwerdef\u00fchrer den Beamten bedroht hat. Hat das Steuerdossier in der Folge wegen des Verhaltens des Beschwerdef\u00fchrers einem weiteren (Dritten) Sachbearbeiter \u00fcbergeben werden m\u00fcssen, ist der reibungslose Ablauf des Steuerverfahrens beeintr\u00e4chtigt worden und der Gesch\u00e4digte (Steuerbeamte) wurde durch das Verhalten des Beschwerdef\u00fchrers an der Durchf\u00fchrung einer vorgesehenen Amtshandlung gehindert. In subjektiver Hinsicht hat der Beschwerdef\u00fchrer die amtliche Eigenschaft des Gesch\u00e4digten und den \u00f6ffentlichrechtlichen Charakter von dessen Funktion im Zusammenhang mit dem gegen ihn gef\u00fchrten Strafverfahren gekannt. Es musste ihm bewusst sein, dass der Gesch\u00e4digte durch sein Verhalten in Angst und Schrecken versetzt werden k\u00f6nnte, und genau dies hat er auch bezweckt. Der Beschwerdef\u00fchrer hat den Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Beh\u00f6rden und Beamte auch in subjektiver Hinsicht erf\u00fcllt."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:53:25", "Checksum": "3207bd20f3a34112b6f93b4e7d899bcd"}