{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2009-07-10", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_08-09-22_2009-07-10.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37525", "Checksum": "1f95df50f5146e93d48665341d29649d"}, "Num": ["08/09 22"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 10.07.2009 08/09 22"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 10.07.2009 08/09 22"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 10.07.2009 08/09 22"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fremdenpolizei. Art. 17 Abs. 2 aANAG. Art. 16 Abs. 3 aANAV. | Fremdenpolizei. Art. 17 Abs. 2 aANAG. Art. 16 Abs. 3 aANAV. Anspruch des ausl\u00e4ndischen Ehegatten einer niedergelassenen Ausl\u00e4nderin auf Erteilung und Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung, solange die Ehegatten zusammen wohnen. Erl\u00f6schen des Anspruchs auf Erteilung und Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn der Anspruchsberechtigte gegen die \u00f6ffentliche Ordnung verstossen hat. Bei der Pr\u00fcfung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit k\u00f6nnen die in Art. 16 Abs. 3 aANAV f\u00fcr die F\u00e4lle einer Ausweisung aufgestellten Kriterien - Schwere des Verschuldens des Ausl\u00e4nders, Dauer seiner Anwesenheit in der Schweiz, sowie die ihm und seiner Familie drohenden Nachteile - analog herangezogen werden. Abbau von \u00fcber der H\u00e4lfte der Schulden. Weder vergangene noch Gefahr einer insk\u00fcnftigen F\u00fcrsorgeabh\u00e4ngigkeit. Straftaten: keine Wegweisung ausschliesslich wegen eines Verhaltens, das der Fremdenpolizei bereits bekannt war, als sie die Verwarnungen bzw. die Drohung der Wegweisung aussprach. Keine Hinweise auf weitere h\u00e4usliche Gewalt. Die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung und eine damit verbundene Wegweisung aus der Schweiz w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Die Ehefrau des Beschwerdef\u00fchrers verf\u00fcgt \u00fcber eine Niederlassungsbewilligung. Die Eheleute sind Eltern zweier S\u00f6hne. Beide Ehepartner sind berufst\u00e4tig. F\u00fcr die Ehefrau des Beschwerdef\u00fchrers und die Kinder w\u00e4re es eine grosse H\u00e4rte, ihrem Ehemann bzw. Vater in ihr Herkunftsland zu folgen."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:56:30", "Checksum": "795e2d5fa917d66dfdef6660a482ab8e"}