{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2008-03-14", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_08-09-29_2008-03-14.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37589", "Checksum": "6352142eb23f4494ca86f9523b725f55"}, "Num": ["08/09 29"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 14.03.2008 08/09 29"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 14.03.2008 08/09 29"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 14.03.2008 08/09 29"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen. Art. 38, Art. 48 Abs. 1 lit. c, Art. 56 SubV.  | \u00d6ffentliches Beschaffungswesen. Art. 38, Art. 48 Abs. 1 lit. c, Art. 56 SubV. Ob ein bestimmtes Merkmal als Eignungs- oder als Zuschlagskriterium behandelt wird, ergibt sich aus dessen Verwendung in der Ausschreibung bzw. Einladung und den Ausschreibungs- bzw. Einladungsunterlagen. Angesichts der unterschiedlichen Rechtsfolgen von Eignungskriterien (sowie anderen Ausschlusskriterien) und Zuschlagskriterien sind die beiden Kategorien klar auseinander zu halten. Der Vergabebeh\u00f6rde kommt bei der Bewertung der Eignungskriterien bzw. der Eignung der Anbieter ein grosses Ermessen zu. Die Vergabebeh\u00f6rde hat die Eignung des Anbieters grunds\u00e4tzlich aufgrund der Verh\u00e4ltnisse bei der Einreichung der Offerte und aufgrund der zu diesem Zeitpunkt eingelegten Unterlagen zu pr\u00fcfen. Dieser Grundsatz wird allerdings durch die Untersuchungsmaxime relativiert, wonach der rechtserhebliche Sachverhalt von Amtes wegen festzustellen ist. Die Vergabebeh\u00f6rde hat entsprechende Hinweise zu \u00fcberpr\u00fcfen, aufgrund deren die urspr\u00fcnglich angenommene Leistungsf\u00e4higkeit des Anbieters nicht mehr bestehen k\u00f6nnte. Letztere muss nicht nur bei Einreichung der Offerte gegeben sein, sondern weiter bestehen bis zum Zeitpunkt des Zuschlags bzw. dar\u00fcber hinaus bis zur vorgesehenen Ausf\u00fchrung des Auftrags. Die Vergabebeh\u00f6rde hat jederzeit die M\u00f6glichkeit, zus\u00e4tzliche Abkl\u00e4rungen zu treffen und gegen\u00fcber einem Anbieter, der den Eignungskriterien nicht mehr gen\u00fcgt, den Ausschluss vom Verfahren oder den Widerruf des Zuschlags zu verf\u00fcgen. Die Autobahntunnels Lopper und Kirchenwald sind als zwei Bauwerke anzusehen. Die Beteiligte hat demnach mit ihrer Offerte zwei g\u00fcltige Referenzen eingereicht."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:53:27", "Checksum": "60567392291b56ce956ea827e1f54ab0"}