{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2009-03-20", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_08-09-30_2009-03-20.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37537", "Checksum": "60d22559dd433bae2f189987a3fc4252"}, "Num": ["08/09 30"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 20.03.2009 08/09 30"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 20.03.2009 08/09 30"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 20.03.2009 08/09 30"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen. Art. 65 Abs. 2 SubV. | \u00d6ffentliches Beschaffungswesen. Art. 65 Abs. 2 SubV. Das Obergericht kann auf Gesuch hin oder von Amtes wegen die aufschiebende Wirkung erteilen, wenn die Beschwerde als ausreichend begr\u00fcndet erscheint und keine \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Einer Erteilung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interessen. Beim Geschiebesammler Stiglisbr\u00fccke handelt es sich um ein wichtiges und zentrales Element im Rahmen der Hochwasserschutzmassnahmen Urner Talboden. So rasch als m\u00f6glich m\u00fcssen im Hinblick auf ein m\u00f6gliches neues Hochwasser die aus dem Sch\u00e4chental stammenden Geschiebefrachten im Unterlauf des Sch\u00e4chens dosiert werden k\u00f6nnen. Der beim Geschiebesammler Stiglisbr\u00fccke beabsichtigte Einbau einer Abschlusssch\u00fctze in die Grundlass\u00f6ffnung soll diesem Zweck dienen."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:55:40", "Checksum": "7c3a3dbfb4dd224bed9f2f20e7bb69d2"}