{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2011-11-29", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_10-11-30_2011-11-29.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/37424", "Checksum": "754b0b966f765c066b0303624098cbd8"}, "Num": ["10/11 30"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 29.11.2011 10/11 30"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 29.11.2011 10/11 30"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 29.11.2011 10/11 30"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "KV. Art. 12 Abs. 2 und 3 KVG.  | KV. Art. 12 Abs. 2 und 3 KVG. Klage auf Leistungen aus einer Krankentaggeldversicherung. Krankentaggeldversicherung nach VVG als Zusatzversicherung zur obligatorischen Grundversicherung. Zust\u00e4ndigkeit des Obergerichtes. Privatrechtliche Streitigkeit. Die Parteien bestimmen in erster Linie den Vertragsinhalt. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten eine Umschreibung des Krankheitsbegriffes. Krankheit ist jede Beein-tr\u00e4chtigung der k\u00f6rperlichen oder geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunf\u00e4higkeit zur Folge hat. Eine gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigung liegt dann vor, wenn Beschwerden von Krankheitswert bestehen. Solche sind nicht gegeben, wenn psychosoziale oder soziokulturelle Faktoren eine Beeintr\u00e4chtigung des Wohlbefindens herbeif\u00fchren. Fehlt es an einer Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigung, so kann keine leistungsbegr\u00fcndende Arbeits-unf\u00e4higkeit geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass der Krankheitsbegriff ein Rechtsbegriff ist. Es muss nicht Deckungsgleichheit mit dem medizinischen Krankheitsbegriff bestehen. Steht hingegen eine fach\u00e4rztliche festgestellte psychische St\u00f6rung im Vordergrund, so kann eine Leistungspflicht des Versicherers in Betracht fallen."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:59:24", "Checksum": "464a2a4ce0ee85a69db2465c5fa2ad20"}