{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2013-04-25", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_12-13-03_2013-04-25.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/52758", "Checksum": "7dc7fbc536993d0e57e0826a9a7debe1"}, "Num": ["12/13 03"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 25.04.2013 12/13 03"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 25.04.2013 12/13 03"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 25.04.2013 12/13 03"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zivilprozessordnung. Art. 148 Abs. 1 ZPO. Fristwiederherstellung. | Zivilprozessordnung. Art. 148 Abs. 1 ZPO. Fristwiederherstellung. Sachlich zust\u00e4ndig f\u00fcr die Behandlung des Wiederherstellungsgesuches ist diejenige Instanz, welche \u00fcber die nachzuholende Prozesshandlung zu befinden h\u00e4tte. Wurde eine Rechtmittelfrist verpasst, ist das Wiederherstellungsgesuch an die Rechtmittelinstanz zu richten. Fristwiederherstellungsgesuch einer anwaltlich vertretenen Partei. Sobald es f\u00fcr den Betroffenen objektiv und subjektiv zumutbar wird, selbst t\u00e4tig zu werden oder die Interessenwahrung an einen Dritten zu \u00fcbertragen, liegt kein die Wiederherstellung rechtfertigendes Hindernis mehr vor. F\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte gelten diesbez\u00fcglich strenge Anforderungen, diese m\u00fcssen sich n\u00e4mlich so organisieren, dass Fristen oder Termine auch im Falle ihrer Verhinderung gewahrt bleiben. Erkrankung des Rechtsvertreters. Von vorrangiger Bedeutung ist der Zeitpunkt der Erkrankung. Nur wenn diese am Ende einer Frist liegt, kann von der Unzumutbarkeit eigenen Handelns oder der Beauftragung eines Dritten ausgegangen werden. Erkrankt die Partei beziehungsweise deren Vertreter hingegen eine gewisse Zeit vor Fristablauf, ist sie oder er in der Regel in der Lage, selber zu handeln oder die Dienste eines Dritten in Anspruch zu nehmen."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:43:47", "Checksum": "99109853ad8d88ba5aa52e693ac637c2"}