{"Signatur": "UR_REB_001", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2012-12-06", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_REB_001_12-13-07_2012-12-06.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_doc/56512", "Checksum": "c586bbfcfdda8cb2dff32bd6f25a12ce"}, "Num": ["12/13 07"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 06.12.2012 12/13 07"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 06.12.2012 12/13 07"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n 06.12.2012 12/13 07"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri Rechenschaftsbericht u\u0308ber die Rechtspflege\n "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strafprozessordnung. Art. 221 Abs. 1 lit. a - c, Art. 231 Abs. 1, Art. 384 lit. b, Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO. | Strafprozessordnung. Art. 221 Abs. 1 lit. a - c, Art. 231 Abs. 1, Art. 384 lit. b, Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO. Beschwerde der beschuldigten Person gegen die Fortf\u00fchrung der Sicherheitshaft nach erstinstanzlichem Urteil. Gegen Haftentscheide des erstinstanzlichen Gerichtes kann Beschwerde gef\u00fchrt werden. Auch im Fall von Art. 231 Abs. 1 StPO beginnt die Beschwerdefrist erst mit Zustellung der schriftlichen Begr\u00fcndung zu laufen. Der dringende Tatverdacht ist angesichts der erstinstanzlichen Verurteilung gegeben. Hingegen ist die Kollusionsgefahr nach Durchf\u00fchrung des Beweisverfahrens durch das Sachgericht weggefallen. Dennoch ist die Sicherheitshaft wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr aufrechtzuerhalten. Erstere ist anzunehmen aufgrund der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und Kontakten zum Ausland. Gegen den Beschwerdef\u00fchrer liegen Verurteilungen wegen einfacher K\u00f6rperverletzung vor, die im Zusammenhang mit seiner T\u00e4tigkeit als Betreiber eines Nachtklubs stehen. Es ist davon auszugehen, dass der Beschwerdef\u00fchrer bei seiner Freilassung, soweit eine Flucht ausser Betracht f\u00e4llt, in dieses kriminogene Umfeld zur\u00fcckkehrt und deswegen mit einer erheblichen R\u00fcckfallgefahr gerechnet werden muss. Das Rechtsgut von Leib und Leben ist in h\u00f6chstem Masse zu sch\u00fctzen. Unter diesen Umst\u00e4nden auch Bejahung von Wiederholungsgefahr. Die Sicherheitshaft ist indessen zu befristen. Teilweise Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/59/462", "Zeit UTC": "31.01.2022 04:44:14", "Checksum": "4c2b9ace880db2e2edd70ea80b172b60"}